Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über marktwirtschaftliche Prinzipien. Ich danke zunächst den Kolleginnen und Kollegen von der FDP für den Antrag. Er bietet Gelegenheit, darüber zu sprechen – zu einem Zeitpunkt, zu dem Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Bundesländer schon weitgehende Lockerungen beschlossen haben.
In dem Antrag steht viel Richtiges – das konstatiere ich gern –, aber einige Abgrenzungen, Herr Theurer, verschwimmen dann doch in einer allzu liberalen Philosophie. Deshalb greift der Antrag stellenweise einfach zu kurz. Sie schreiben zum Beispiel, der Staat vernachlässige zentrale Aufgaben, wenn er einen Schutzschirm spannt. Sie sagen, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sei ein Türöffner für industriepolitische Vorgaben der Bundesregierung. Sie sagen, die Globalisierung vernichte Wohlstand auf der ganzen Welt. – Das kann ich so nicht sehen. Ich finde, Sie machen es sich an der Stelle ein bisschen zu leicht.
Betrachten wir den Befund der FDP, den sie jetzt schon seit einigen Wochen vorträgt, mal etwas näher. Sie sprechen sich für eine schnellere Öffnung aus, weg mit der Einschränkung von Grundrechten. Die Beschränkungen ruinierten Existenzen, sagen Sie. Die Begründung dafür fasse ich mal in einem Statement vom Kollegen Kubicki zusammen, der einem deutschen Nachrichtensender am 4. Mai 2020 gesagt hat – ich zitiere –: „Wir sind über den Berg.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeugt abseits der beruflichen Kompetenz des Kollegen Kubicki von einer enormen medizinischen Weitsicht, geradezu von einer hellseherischen Fähigkeit. Kein Virologe hat am 4. Mai dieses Jahres eine solche Feststellung getroffen. Ich finde, wir sollten damit ein wenig vorsichtig umgehen.
Warum, meine Damen und Herren, sage ich das so ausführlich? Infektionsschutz und Seuchenbekämpfung sind eine klassische Aufgabe der Gefahrenabwehr des Staates. Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten stehen nach Artikel 74 des Grundgesetzes diesem Haus zu. Jeder Bürger hat das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, sagt Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Eilentscheidung am 29. April dieses Jahres zu der Beschränkung von Verkaufsflächen im Freistaat Bayern festgestellt, dass es eine Verpflichtung des Staates ist, für diesen Schutz zu sorgen.
Was folgt daraus für die Marktwirtschaft, für die Betriebe, für den Mittelstand?
Erstens geht es um die Verhältnismäßigkeit. Natürlich ist das immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Ich bin froh, dass der Föderalismus an dieser Stelle in den letzten Monaten bewiesen hat, dass er gut funktioniert. Es gibt sehr unterschiedliche Bundesländer; dem tragen wir Rechnung.
Zweitens. Greift der Staat im Interesse aller Bürger, im Schutzinteresse der Bürger in das Wirtschaftsleben ein, dann hat er auch die Folgen zu beseitigen. Bei verfügten Eingriffen, bei Unternehmensschließungen sind die Ausfallzeiten bzw. die Ausfälle beim Umsatz zu ersetzen. Engpässe sind politisch zu beseitigen. Es müssen die Schieflagen der Unternehmen beseitigt werden,
und wir müssen wieder zu mehr Wachstum kommen.
Das konstatiere ich gerne, meine Damen und Herren: Marktwirtschaftliche Prinzipien sind grundsätzlich der beste Weg für eine effiziente und eine fortschrittliche Wirtschaft. Lassen Sie uns das in Krisenzeiten nicht vergessen. Aber lassen Sie uns auch bei Ludwig Erhard bleiben; Sie haben es angesprochen: Der Staat sollte ein ordentlicher Schiedsrichter sein und sich nicht selbst beteiligen. – Mit diesen Einschränkungen können wir leider nicht dem gesamten Antrag zustimmen.
Vielen Dank.