Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland im Jahr 2020 – ein Land, in dem Dämonen ausgetrieben werden! In dem weiter versucht wird, Homosexuelle umzupolen. In dem sie bestenfalls mit wirkungslosen Globuli behandelt, schlimmerenfalls mit Elektroschocks malträtiert werden. In dem ihnen eingetrichtert wird, dass sie krank seien und ihre geschlechtliche und sexuelle Identität ekelerregend sei. Solche Maßnahmen stürzen die Betroffenen, die sich oft gerade erst selbst über die eigene Identität klar geworden sind, die aufgrund ihrer Homosexualität leider immer noch oft Ablehnung von Verwandten oder Freunden erfahren, die ohnehin gerade besonders verletzlich sind, nicht selten in Depressionen.
„In der Nähe meines Heimatortes gab es einen Felsen; oft habe ich daran gedacht, mich herunterzustürzen“ – heißt es von einem Betroffenen in einer aktuellen Dokumentation. „Es geht … um den schwulen Lebensstil, bei dem die Sexualität, das Vergnügen, im Mittelpunkt steht. Die Geschichte lehrt uns, dass so die Gesellschaft zerstört wird.“, wird ein Behandler zitiert.
Meine Damen und Herren, beides sind alarmierende Aussagen. Junge Menschen haben bei ihrer Identitätsfindung unsere volle Unterstützung verdient. Wir müssen uns an ihre Seite stellen. Sie müssen sicher sein, dass sie sich frei und selbstbestimmt entfalten können. Dass sie genau so okay sind, wie sie sind. Im Übrigen auch, dass Sex gerne Spaß machen darf.
Dementsprechend befürworten wir natürlich den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf. Er war überfällig. Aber einige Mängel sind leider auch noch verblieben.
Liebe Bundesregierung, so ganz begriffen haben Sie die Problematik offenbar immer noch nicht. Frau Staatssekretärin, Sie haben es zwar vorhin richtig gesagt, aber umgesetzt haben Sie es offenbar nicht: Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Was ist denn eine Behandlung? Nach anerkannter Definition handelt es sich um eine „Intervention zur Verhütung, Früherkennung oder Heilung von körperlichen Krankheiten und/oder psychischen Störungen …“. Mithin es kann keine Konversionsbehandlung gegeben, denn es gibt schon keine Erkrankung.
Die richtige Bezeichnung wäre eine Frage des Fingerspitzengefühls gewesen.
Auch, wieso sich Fürsorge- und Erziehungsberechtigte nicht strafbar machen sollen, wenn diese eine Konversionsmaßnahme an einem Schutzbefohlenen durchführen, ist nicht erklärbar. Leider konnten Sie nicht über Ihren Schatten springen und unseren Änderungsanträgen zustimmen. Immerhin haben Sie, auf unser Drängen, die sinnlose Unterscheidung zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Werben, Anbieten und Vermitteln aus Ihrem Entwurf entfernt.
Kurzum: wichtiges Anliegen endlich umgesetzt. Es wäre deutlich Luft nach oben gewesen. Aber natürlich stimmen wir zu.