Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen Karl-Heinz habe ich tatsächlich noch nie so voller Freude gesehen. Deswegen freue ich mich jetzt auch mit. Und ich finde, es ist ein sehr gutes Gesetz, das wir hier auf den Weg bringen. Mein Dank gilt natürlich unserem Bundesgesundheitsminister, der hier wirklich mit ganz viel Druck und intensiver Arbeit dafür gesorgt hat, dass wir dieses Gesetzgebungsverfahren jetzt in zweiter und dritter Lesung zum Abschluss bringen können. Mein Dank gilt aber auch beispielsweise der Magnus-Hirschfeld-Stiftung, die einem Expertengremium beratend zur Seite stand.
Es ist ein wichtiger Schritt – es wurde angesprochen –, der dringend nötig ist, und es ist ein sehr guter. Sowohl mein geschätzter Kollege Erwin Rüddel als auch viele andere haben es angesprochen. Die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit des Gesetzes erklärt sich ganz einfach: Homo-, Bi- und Transsexualität sind keine Krankheiten und bedürfen daher auch keiner Therapie. Ein Therapieverbot ist somit nur folgerichtig.
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass bei einer Therapie nur zum Wohle des Patienten gehandelt wird. Und es sollte auch selbstverständlich sein, dass Menschen, die Hilfe suchen, diese im Rahmen einer Therapie wertneutral und im besten Sinne ergebnisoffen erfahren. Leider muss man aber sagen: Es ist nicht selbstverständlich; denn es gibt in Deutschland immer noch Organisationen, die die Überzeugung vertreten und verbreiten, dass eine nicht heterosexuelle Orientierung oder eine abweichende Geschlechtsidentität Krankheiten seien, die einer Behandlung bedürfen. Sie bieten unter dem Deckmantel einer Therapie Behandlungen an, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung einer Person zu verändern oder zu unterdrücken. Sie greifen damit gezielt und in perfider Art und Weise in die persönliche Selbstbestimmung ein, und das vor dem Hintergrund, dass der Weltärztebund seit Längerem diese Behandlungen als Menschenrechtsverletzungen einstuft – ich teile diese Ansicht.
Das Verwerfliche bei diesen vermeintlichen Therapien ist, dass eben nicht das Wohl des Patienten oder Schutzbedürftigen im Mittelpunkt steht, sondern die eigenen Interessen und fehlgeleiteten Überzeugungen der sogenannten Therapeuten. Keine der bekannten Studien lässt den Schluss zu, dass die sexuelle Orientierung dauerhaft verändert werden kann. Wissenschaftlich nachgewiesen sind aber schwerwiegende gesundheitliche Schäden durch solche Behandlungen wie Depressionen, Angsterkrankungen, Verlust sexueller Gefühle oder ein erhöhtes Suizidrisiko. Diese Gefahren nehmen wir ernst und handeln mit diesem Gesetz.
Bei alldem war für mich auch wichtig, dass Seelsorge natürlich weiter möglich bleibt. Gerade in einer Phase, in der Menschen nach Orientierung und Hilfe suchen, bietet Seelsorge oft Halt und Hilfe an. Aber es ist wichtig, dass hier ganz klar Grenzen vonseiten des Staates aufgezeigt werden, da eine Konversionstherapie eben keine Bagatelle ist, sondern eine Menschenrechtsverletzung.
Das Gesetz soll Menschen schützen, die oftmals sowieso in einer für sie schwierigen Lage sind, und diesem Schutzziel wird das Gesetz gerecht. Deswegen stimmen wir als Unionsfraktion gerne und aus Überzeugung zu.
Vielen Dank.