Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gute und verlässliche Pflege in der stationären und ambulanten Langzeitpflege und in den Krankenhäusern mit professionellen Kräften sicherzustellen – darauf zielt ja insbesondere auch Ihr Antrag ab –, ist eines der wichtigsten Anliegen dieser Bundesregierung in der Gesundheitspolitik in dieser Legislaturperiode und war es auch schon in der letzten Legislaturperiode. Ich erinnere an die Pflegestärkungsgesetze I, II und III, ich erinnere an die Neuaufstellung der Ausbildung in der Pflege in der letzten Legislaturperiode, und ich komme noch darauf zu sprechen, was wir in dieser Legislaturperiode bereits gemacht haben.
Die gute Botschaft ist, dass wir aber bei all den Problemen, die wir nach wie vor haben und die sich jetzt, in der Coronakrise, auch wieder zeigen – das wird niemand bestreiten –, auch von diesen Gesetzgebungen ausgehende Wirkungen sehen. Auch darauf komme ich noch zu sprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt hätte man ganz sicher nicht die Coronakrise gebraucht, um noch mal erneut ein Schlaglicht auf diese Problematik zu werfen. Darauf haben wir nicht gewartet, aber wir haben gesehen, dass neben der demografischen Entwicklung, die bekanntlich eine Herausforderung für die Pflege ist, auch noch ganz andere Dinge auf uns zukommen können – eben die Coronakrise. Sie haben recht, Frau Klein-Schmeink, wenn Sie ausführen, wie schwierig die Situation gerade in dieser Krise für die Pflege vor allem in den Alten- und Pflegeheimen ist. Ich erlebe das hautnah: Meine Schwägerin ist in einer solchen Einrichtung tätig; sie ruft mich oft an, und das ist auch richtig so. Sie ist im Heim mit einem Teil ihrer Kolleginnen und Kollegen und einem Teil der Bewohner selber an Corona erkrankt, hat die Infektion nach Hause getragen und meine Schwiegermutter angesteckt, die dann wiederum ins Krankenhaus musste. Sie hat sich Vorwürfe gemacht: Bin ich möglicherweise schuld, wenn das nicht gut ausgeht? – Es ist gut ausgegangen, Gott sei Dank. Und die ganze Familie war vier Wochen in Quarantäne. Daran wird klar, vor welchen Situationen die Familien stehen.
Deswegen war und ist es richtig, dass wir – um mal diesen einen Punkt, weil er so aktuell ist, herauszugreifen – eine Prämie nicht nur an die Pflegerinnen und Pfleger in den Alten- und Pflegeheimen, sondern an alle Berufsgruppen auszahlen – das wird der Bund machen –, und zwar in einer Höhe von 1 000 Euro. Es steht den Ländern an – und ich hoffe, sie werden es tun; einige Länder haben signalisiert, dass sie es tun werden –, diesen Betrag um weitere 500 Euro zu ergänzen. Da kann man sagen: Das ist zu wenig. – Natürlich, es kann immer mehr sein; aber ich bin froh, dass wir diesen Beschluss haben und dass wir zumindest an dieser Stelle jetzt handeln.
Völlig unabhängig von Coronakrise und Koalitionsvertrag haben wir – ich habe es gesagt – langfristig Verbesserungen in der Pflege eingeleitet, zum Teil sogar in Form eines Paradigmenwechsels. Sie wissen: Wir haben im Krankenhausbereich nicht mehr die Fallpauschalen in der Pflege, wir haben dort jetzt Pflegebudgets, die für jedes Krankenhaus an den dort vorhandenen Selbstkosten individuell ausgerichtet sind. Jede zusätzliche Kraft wird bezahlt, jede Tariferhöhung wird bezahlt.
Wenn es überhaupt noch Einschränkungen gibt – ja, auch das müssen wir einräumen –, dann die, dass es schwer ist, Pflegekräfte zu bekommen.
Das gilt auch für die 13 000 Stellen, die wir für die Altenpflege geschaffen haben. Deswegen haben wir mit der Konzertierten Aktion Pflege genau diesen Punkt, diese Herausforderung in den Mittelpunkt gestellt: Mittel und Wege zu suchen, um Pflegekräfte zu finden.
Natürlich spielt an der Stelle auch das Geld eine große Rolle, um den Beruf attraktiv zu machen. Deswegen haben wir bereits am 24. Oktober – das sind jetzt die Dinge, von denen ich sage, dass sie wirken, Dinge, die beschlossen sind und die wir umsetzen – ein Gesetz zur besseren Bezahlung, das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege, beschlossen. Tagesaktueller könnte es kaum sein: Diese besseren Löhne sind zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Es geht an der Stelle zunächst einmal um Mindestlöhne.