Noch einmal: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute hier über die Maklerkostenentwicklung reden, dann reden wir im Grunde zumindest auch über die Folgen einer Entwicklung, die zu einer Explosion der Immobilienpreise in Deutschland geführt hat.
In vielen Städten ist es innerhalb von nur zehn Jahren zu einer Verdoppelung der Immobilienpreise gekommen. Hier in Berlin finden Sie Viertel, in denen diese Verdoppelung der Preise sieben Jahre gedauert hat. Durchschnittlich verdienende Familien, die sich noch vor 10, 15 Jahren ohne Weiteres ein Eigenheim, eine Dreizimmerwohnung, leisten konnten, können das heute aufgrund dieser Preisentwicklung nicht mehr.
Hier müssen wir uns durchaus auch ein Stück an die eigene Nase fassen. Wir – nicht nur dieses Hohe Haus, sondern der Staat insgesamt, auch auf der Ebene der Länder und der Gemeinden – haben über Jahrzehnte dazu beigetragen, dass durch immer neue und weitergehende Auflagen das Bauen systematisch verteuert wurde.
Das ist aus verschiedenen Gründen geschehen: Barrierefreiheit, Energieeinsparung, Einbruchsicherheit, Lärm- und Brandschutz und vieles andere mehr. Das alles ist natürlich wünschenswert, aber je höher die Standards werden, desto höher sind die Preise und am Ende auch die Mieten.
Vor einer Reihe von Jahren hat ein sehr luzider Manager eines großen deutschen Automobilkonzerns mit einem französischen Namen mal gesagt: Unsere Autos werden immer besser. Bald werden sie so gut sein, dass sie sich kein Mensch mehr leisten kann.
So ähnlich ist es in der Bauwirtschaft auch gekommen.
Nun heißt es, hier gegenzusteuern. Das wäre zum Beispiel möglich, indem wir die Grunderwerbsteuer senken. Das machen wir natürlich nicht. Es könnten ja Steuern verloren gehen. Wir könnten an die Notargebühren rangehen. Das machen wir natürlich auch nicht. Wir wollen diese Klientel ja nicht verschrecken.
Die aktuelle Situation sieht so aus: In einigen Bundesländern ist das, was der Gesetzentwurf vorsieht, nämlich die Teilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer, schon Realität. Es ist aber uneinheitlich. In manchen Bundesländern ist diese Teilung Realität, in anderen Bundesländern – Berlin, Brandenburg, Hessen, Hamburg, Bremen – zahlt der Käufer grundsätzlich alles.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Kostenteilung ist im Prinzip ja akzeptabel, aber sie kann umgangen werden, und es besteht die Gefahr, dass der Käufer am Ende auch noch Grunderwerbsteuer auf die Maklerkosten zahlen muss.
Maklerprovisionen wären dann akzeptabel, wenn sie in einer degressiven Weise nach der Höhe der Kosten des Immobilienerwerbs gestaffelt wären. Es wäre vernünftig, bei einem Objekt, das eine Million Euro kostet, eine Maklergebühr von 2 oder 3 Prozent zu vereinbaren und bei einem Objekt in einer benachteiligten Region, das 60 000, 70 000 oder 80 000 Euro kostet, eine Maklergebühr von 6, 7 oder mehr Prozent zu verlangen; denn der Einsatz des Maklers ist dort ja auch viel größer.
Schließlich meine ich, auch die Deckelung der Maklerkosten auf eine bestimmte Maximalhöhe sollte kein Tabu sein. Es gibt Gebührenordnungen für Ärzte, für Anwälte, für Notare. Warum sollte es eine solche Gebührenordnung nicht auch für die Makler geben?
Das wäre zumindest ein Beitrag, um hier eine Situation wiederherzustellen, in der das Wohnen wieder bezahlbar ist. Das verlangen ja viele von Ihnen – auch in Ihren Wahlkämpfen –: Macht das Wohnen bezahlbar! – Hier ist die Gelegenheit dazu.
Ich danke Ihnen.