Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich heute gleich mal mit der Kritik beginnen.
Der Name „Grundrente“ für Ihr Gesetz, liebe Koalition, ist grottenfalsch.
Eine Grundrente gibt es beispielsweise in den Niederlanden. Dort reicht es, 50 Jahre in den Niederlanden zu leben, um als Single im Alter eine echte Grundrente von aktuell 1 255 Euro netto zu erhalten, auch ohne Arbeit. Das ist eine Grundrente.
Damit hat Ihr Gesetzentwurf überhaupt nichts zu tun, und darum gaukeln Sie mit dem falschen Namen „Grundrente“ den Altenpflegerinnen und Altenpflegern, den Friseurinnen und Friseuren, den Kosmetikerinnen und Kosmetikern, den Kellnerinnen und Kellnern, den Zimmermädchen, den Kassiererinnen und Kassierern, den Masseurinnen und Masseuren, den Hilfskräften in den Schlachtbetrieben, den Taxifahrerinnen und Taxifahrern und vielen Millionen Menschen mit niedrigen Löhnen mehr vor, als Sie werden halten können. Viele von ihnen werden trotz Ihrer sogenannten Grundrente weiter zum Sozialamt gehen müssen, und das ist enttäuschend.
Ihre sogenannte Grundrente ist eine reformierte und verkomplizierte „Rente nach Mindestentgeltpunkten“. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten ist eine wirksame und gute Rentenart für Menschen mit niedrigen Renten. Sie gilt aber nur für Rentenzeiten bis einschließlich 1991. Die Linke fordert seit Langem: Sie muss für die Zeit ab 1992 bis heute und in Zukunft gelten.
Das fordern auch Gewerkschaften und Sozialverbände. Denn Renten nach jahrzehntelanger Arbeit zu niedrigen Löhnen aufzuwerten, ist eine wichtige Aufgabe eines solidarischen Rentensystems.
In Deutschland wurde der gesetzliche Mindestlohn viel zu spät und mit einem viel zu niedrigen Startniveau von 8,50 Euro eingeführt, und darum ist ein Rentenzuschlag für kleine Renten dringend geboten.
Es sind übrigens zu 83 Prozent Frauen, die noch heute von der Rente nach Mindestentgeltpunkten mit durchschnittlich knapp 80 Euro profitieren, und das, liebe CDU-Kollegen Pfeiffer, Linnemann, Willsch oder von Stetten, völlig ohne jegliche Einkommens- oder Bedürftigkeitsprüfung.
Meine Damen und Herren, wir brauchen diesen Solidarausgleich. Denn im Kern ist das deutsche Rentenrecht gnadenlos. Wer viel verdient, erhält im Alter eine hohe Rente; wer zu niedrigen Löhnen arbeiten musste, erhält nur eine sehr kleine Rente.
Oft sind es nur wenige Hundert Euro. Das nennt man „Äquivalenzprinzip“. Nur wer 45 Jahre lang ein durchschnittliches oder ein sehr gutes Einkommen erzielt hat, kann in Deutschland eine armutsfeste oder eine gute Rente erwarten. 45 Jahre, das schaffen viele Männer nicht und viele Frauen erst recht nicht. Die Gewerkschaften und die Sozialverbände begrüßen darum einhellig, dass jetzt eine Nachfolgeregelung für die Rente nach Mindestentgeltpunkten auf dem Tisch liegt.
Immerhin: Rund 1,3 Millionen Menschen könnten von dem Rentenzuschlag, der sogenannten Grundrente, in Höhe von durchschnittlich circa 80 Euro im Monat profitieren; im Einzelfall können es gut 400 Euro sein. Ihr Rentenzuschlag, Minister Heil, wird besonders Frauen und ostdeutschen Rentnerinnen und Rentnern nützen. Das begrüßen wir Linken ausdrücklich.
Die neuen Freibeträge beim Wohngeld und für die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung, dem Rentner-Hartz IV, werden viele Betroffene im Geldbeutel spüren. Aber, liebe Koalition: Streichen Sie die 33 Jahre als Bedingung für den Freibetrag! Null Jahre sind genug.
Das fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Sozialverband VdK Deutschland, der Deutsche Gewerkschaftsbund und andere Sachverständige. Die Freibeträge für die Betriebsrente und für die Riester-Rente gibt es ja schließlich auch ohne Einschränkung. Ich sage: Die gesetzliche Rente muss hier gleichberechtigt werden.
Meine Damen und Herren, in der vorliegenden Fassung wird das eigentliche Ziel der sogenannten Grundrente, nach einem langen Erwerbsleben eine Rente zu erhalten, die über dem Sozialhilfeniveau liegt, für sehr viele Betroffene nicht mehr erreicht werden. Allerdings werden dies viele Menschen mit dem neuen Freibetrag in der Grundsicherung schaffen. Okay, aber im Kampf gegen die Altersarmut reicht das alles nicht. Wir brauchen eine wirksame Mindestrente.
Die fordert zum Beispiel auch der Paritätische Gesamtverband. Die Linke unterstützt das, und wir haben mit unserem Konzept einer einkommens- und vermögensgeprüften solidarischen Mindestrente einen Vorschlag dafür gemacht. Niemand soll im Alter von weniger als 1 050 Euro netto und im Einzelfall gegebenenfalls zusätzlichem Wohngeld leben müssen.
Liebe Koalition, so, wie Ihr Gesetzentwurf nun vorliegt, ist er nur noch so lala, und daran sind einzig und allein CDU und CSU schuld.
Alle, wirklich alle Verschlechterungen, die es nach dem Eckpunktepapier und dem ersten Referentenentwurf aus dem BMAS 2019 gab, gehen voll und ganz auf das Konto der Unionsfraktion. Ich finde das armenfeindlich, rentnerfeindlich und schäbig.
Zwei Beispiele:
Erstens. Die sogenannte Grundrente soll immer und in jedem Fall pauschal um 12,5 Prozent gekürzt werden. Das ist willkürlich, durch nichts fachlich zu begründen, und das sollte unbedingt aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Zweitens: die Einkommensprüfung. Grundsätzlich ist gegen eine Einkommensprüfung bei armutsfesten Sozialleistungen nichts einzuwenden.
Sie muss aber verhältnismäßig sein. Für Menschen, die trotz der sogenannten Grundrente in der Grundsicherung verbleiben müssen, und für Menschen, die durch den Zuschlag häufig nur 10 bis 90 Euro mehr als die Grundsicherung erreichen werden, braucht es keine Einkommensprüfung.
So, wie sie nun gedacht ist, wird sie zu einem teuren Bürokratiemonster, und dafür ist einzig und allein die Union verantwortlich.
Die Zuschläge der sogenannten Grundrente werden konstruktionsbedingt sehr häufig nicht zu einem armutsfesten Alterseinkommen führen. Darum braucht es weder eine Einkommens- noch eine Bedürftigkeitsprüfung. Also: Streichen Sie die Einkommensprüfung!
Liebe Unionskolleginnen und ‑kollegen, ein letzter Punkt: Warum nur müssen Menschen heute mindestens 1 013 Euro brutto verdienen, damit sie aus CDU-Sicht würdig sind, Ihre sogenannte Grundrente zu erhalten? Wer nur 700 oder 900 Euro Lohn erhält, hat sie doch später viel nötiger. Der Grund ist klar: Weil die CDU sozial kalt ist, und weil sie den Armen nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnt.
Das ist unchristlich, das ist unsozial, und das ist unverschämt.
Kehren Sie um, tun Sie Buße, bringen Sie den Referentenentwurf des BMAS aus dem Januar 2019 ein! Daran hatten wir Linken zwar auch Kritik, aber dem würden wir zustimmen.
Herzlichen Dank.