Herr Kollege Birkwald, ich will, weil ich auch darüber damals schon mitverhandelt habe, freimütig bekennen: Ich hätte mir gewünscht, wir hätten uns bereits in der letzten Legislaturperiode nach langen Verhandlungen auf ein gemeinsames Modell einigen können. Ich hätte mir gewünscht, dass wir in der Zeit, in der Frau von der Leyen Bundesarbeitsministerin war, in der Zeit, in der wir zusammen mit der FDP lange über ein Modell verhandelt haben, zu einem Ergebnis gekommen wären. Deswegen bin ich, nachdem ich schon dreimal verhandelt habe, der Allererste, der sagt: Ich möchte, dass wir jetzt zum Erfolg kommen. Selbstverständlich!
Weil Sie die sogenannte Rente nach Mindestentgeltpunkten, auf die ich noch zu sprechen gekommen wäre, ansprechen, Herr Birkwald: Ja, es ist richtig: Wir haben in unserem Rentensystem eine tolle Regelung, die allerdings erst nachträglich eingeführt wurde, also nicht von vornherein bestand. 1992 hat der Deutsche Bundestag – damals war Norbert Blüm Arbeitsminister – beschlossen: Wir wollen niedrige Entgeltpunkte aus der Vergangenheit aufwerten.
Und bei der Antwort auf die Frage, warum man das für die Zukunft nicht fortgesetzt hat, stand im Mittelpunkt, dass leider auch dieses System nicht zielgenau ist. Wir möchten demjenigen helfen, der es nötig hat, seine Rente aufgewertet zu bekommen, aber nicht demjenigen, der sowieso schon ein gutes Einkommen hat; das ist nicht notwendig, Herr Birkwald. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, die bei einem solchen System mit bedacht werden muss.
Damit kann ich zu Punkt zwei überleiten. Der Bundesarbeitsminister und die SPD haben genau an dieses System der alten Rente nach Mindestentgeltpunkten anknüpfen wollen, indem künftig Folgendes geschieht: Wer trotz lebenslangen Einzahlens wenig Rente, also wenig sogenannte Entgeltpunkte, hat, dessen Rentenansprüche können aufgewertet werden.Das wird im Einzelfall dazu führen, dass jemand deutlich über der Grundsicherungsgrenze liegt, also des Freibetrages nicht bedarf. Es wird aber genauso zu vielen Fällen kommen, wo auch diese Aufwertung nicht dazu führt, dass man über dem Grundsicherungsbedarf liegt,
sondern wo man weiterhin auf die Freibetragsregelung, die ich vorgestellt habe, angewiesen ist. Das wird vor allen Dingen dort der Fall sein, wo jemand in Städten und Gemeinden lebt, in denen das Mietniveau sehr hoch ist. – Das zu sagen, gehört einfach zur Ehrlichkeit dazu mit Blick auf die vorliegende Konstruktion.
Der entscheidende Punkt, der für uns als Union dabei wichtig war, ist folgender: Wenn jemand aus anderen Quellen ein gutes Einkommen hat, zum Beispiel weil er Vermögen aufbauen konnte oder geerbt hat, dann ist er nicht zwingend darauf angewiesen, auch noch eine Aufstockung seiner Rente zu erfahren. Deswegen haben wir gemeinsam vereinbart, dafür klare Einkommensgrenzen zu setzen. Auch das ist ein Gebot der Fairness, der Gerechtigkeit. Es dient auch der Akzeptanz dieses Systems,
das denen gezielt hilft, die es nötig haben, und durch das diejenigen, die anderweitig gut gestellt sind, nicht auch noch zusätzlich eine Aufwertung von Rentenentgeltpunkten erfahren.
Ich glaube, das ist eine richtige Lösung. Sie macht das System etwas komplizierter; das ist richtig. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Gerechtigkeit und Einfachheit – das ist manchmal ein Gegensatz. Deswegen werden wir versuchen, dafür einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Darauf kommt es an.
Nun zur Frage: Wann tritt das in Kraft?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon der erste Debattenredner der Union, Hermann Gröhe, hat vorgetragen, was für uns wichtig ist. Das ist die Frage: Wie ist das finanziert? – Es geht dabei nicht um Verschiebungsdiskussionen, sondern es geht um was Wesentliches.