Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Manchmal gebietet die politische Vernunft, beim Ausbau der Infrastruktur mehr für die betroffene Nachbarschaft zu tun, als es die gesetzlichen Regelungen vorschreiben. Der viergleisige Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hanau und Gelnhausen ist ein solcher Fall. Diese Strecke ist ein Teilabschnitt der Relation Hanau–Fulda und schon heute hochbelastet.
Gerade wenn es wie hier vor allem um überregional wichtige Verkehrswege geht, sind die Vorteile durch den Ausbau für die betroffene Anwohnerschaft oft geringer als die erwarteten Belastungen. Vorteile für die Anlieger vor Ort gibt es natürlich, etwa durch eine künftig mögliche bessere Bedienung im Nahverkehr. Im Mittelpunkt steht bei solchen Vorhaben aber das Interesse der Allgemeinheit an einem höheren Durchsatz der Bahnlinie. Hauptnachteil ist der zusätzliche Schienenlärm; entsprechend ist mit vielen Einsprüchen zu rechnen.
Die durchgeführte frühe Bürgerbeteiligung war nützlich, um die Kernanliegen aus den betroffenen Gemeinden zu kennen. Ein solches Vorgehen hätte beim Ausbau wichtiger Abschnitte der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel manche Extrarunde in der Planung erspart. Dort hat man später mit verbessertem Lärmschutz umgeplant und damit die Debatten befriedet. Ich sage voraus, dass das auch bei weiteren Ausbauvorhaben so sein wird. Ein Beispiel ist die Anbindung des Fehmarnbelttunnels durch den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Lübeck und Puttgarden. Wenn es zu einem Ausbau der Bahnstrecke im Inntal zwischen Rosenheim und Kufstein für die Anbindung des Brennerbasistunnels kommt, wird es auch in dieser empfindlichen Landschaft besonders wichtig sein, viel für den Lärmschutz zu tun.
Für die Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen hat der Bürgerdialog zwei noch nicht erfüllte Kernforderungen ergeben: die erste betrifft den Lärmschutz und die zweite den barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen. Für den Abschnitt zwischen Hailer-Meerholz und Gelnhausen würde die Planung absurderweise zu schlechterem Lärmschutz als beim Rest der Strecke führen, weil hier schon eine Planfeststellung nach einer älteren Rechtslage vorliegt. Gerade hier ist es ein Gebot der Vernunft, die nötigen 5 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen, um für einen durchgängigen Standard zu sorgen.
Wenn betroffene Gemeinden städtebaulich ansprechenderen Lärmschutz wünschen, ist es eine Option, dass der Bund dies mitfinanziert. Den entsprechenden Beschluss aus dem Verkehrsausschuss trägt die AfD-Fraktion gerne mit. Das gilt auch für die beschlossenen Zusatzmaßnahmen für die Barrierefreiheit. Eine Grenze ziehen wir aber: Aus Bundesmitteln, also dem Geld der Steuerzahler, über den Kommunen das Füllhorn auszuschütten und ohne Eigenbeteiligung alle gewünschten Sonderelemente an den Lärmschutzwänden zu bezahlen, so wie es die Grünen gerne hätten, das lehnt die AfD-Fraktion ab.
Ich hoffe, dass der mit vernünftigem Maß zustandegekommene Beschluss aus dem Ausschuss von einer großen Mehrheit getragen wird. Das sollte auch ein Fingerzeig für künftige Projekte sein.
Vielen Dank.