Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sexueller Missbrauch gehört zu dem Schlimmsten, was einem Kind angetan werden kann. Für die meisten von uns ist es kaum vorstellbar, welches Leid ein Kind durchlebt, dem etwas so Schreckliches widerfährt. Für das vergangene Jahr zählt die Kriminalstatistik 15 963 Kinder, die in Deutschland sexuelle Gewalt erleben mussten. Die Dunkelziffer liegt noch viel höher, so die Experten. Zehntausende schutzbedürftige junge Menschen, deren Würde aufs Schlimmste verletzt wurde. Und immer wieder erschüttern uns neue Fälle. Wir erinnern uns exemplarisch an das jahrelange Martyrium des Jungen aus Staufen, an Bergisch Gladbach, und dieser Tage machen uns die neuesten Entwicklungen in Münster fassungslos. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich nicht daran gewöhnen, über solche Taten in den Nachrichten zu hören, und wir dürfen uns nicht daran gewöhnen.
Gerade nach so abscheulichen Taten wie in Münster steht schnell die Forderung nach längeren und härteren Strafen im Raum. Das ist emotional verständlich.
Doch wir müssen genau hinsehen, ob und wie dieser nachvollziehbare Reflex auch das bringt, was wir uns alle wünschen.
Das Strafrecht, das ist die Ultima Ratio zur Bewältigung gesellschaftlicher Konflikte, also das letzte Mittel, und deshalb sollte über Strafrechtsverschärfung mit kühlem Kopf und nicht mit heißem Herzen beraten werden.
Vor allem müssen wir der Versuchung widerstehen, zu glauben, dass Straftaten alleine schon durch eine höhere Strafandrohung verhindert werden könnten.
Das gilt für Sexualstraftaten in besonderer Weise. Wenn wir das tun, dann wiegen wir uns in falscher Sicherheit, die für die betroffenen Kinder fatal ist.
Aus Sicht der FDP-Fraktion reicht der Strafrahmen in seinem oberen Bereich dafür aus, auch die widerwärtigsten Formen des Missbrauchs hart zu bestrafen. 15 Jahre plus Sicherungsverwahrung sind schon jetzt möglich. Regelungsbedarf gibt es jedoch am unteren Ende des Strafrahmens. Hier brauchen wir eine Strafuntergrenze bei Kindesmissbrauch, die das bisherige Vergehen zum Verbrechen macht und eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorsieht.
Warum diese Verschärfung? Im Unterschied zu den 70er-Jahren, als der sexuelle Kindesmissbrauch vom Verbrechen zum Vergehen herabgestuft wurde, beurteilen wir als Gesellschaft diesen Missbrauch heute anders – Gott sei Dank, will ich hinzufügen. Durch die Höhe der Strafandrohung bringen wir unsere Bewertung einer strafbaren Handlung zum Ausdruck. Als Nichtjuristin würde ich sagen: Wir bringen unsere Abscheu damit zum Ausdruck.
Und dennoch – auch das sei bei aller Emotionalität, die dieses Thema bei uns allen hervorruft, gesagt –: Bei einer Novellierung der entsprechenden Norm sollten wir wirklich sorgsam darauf achten, in minderschweren Fällen, im Einzelfall, nicht den Weg zu verbauen, ein Verfahren auch einstellen zu können, wenn es im Interesse des Kindeswohls ist.
Meine Damen und Herren, auf einer Ausweitung der Strafuntergrenze dürfen wir uns allerdings nicht ausruhen. 15 963 gemeldete Fälle alleine in 2017 plus die Dunkelziffer: Jede dieser schrecklichen Taten ist eine zu viel. Wir müssen alles daransetzen, dass es erst gar nicht dazu kommt.
In drei Bereichen müssen wir für eine bessere Prävention sorgen.
Erstens: gute Ausstattung bei den Ämtern und Behörden des Kinder- und Jugendschutzes.
Jugendämter, Sozial- und Gesundheitsbehörden, aber auch Polizei und Gerichte – sie alle haben eine Schlüsselfunktion, wenn es um das frühzeitige Aufdecken von Verdachtsfällen geht. Ihr wachsamer Blick kann zur rechten Zeit Warnzeichen erkennen. Aber statt ihnen mit ausreichend Personal und mit einer guten technischen Ausstattung den Job zu erleichtern, lassen wir sie viel zu oft im Stich. Die Realität sieht nämlich so aus: Personalmangel, endlose Dokumentationspflichten und nicht einmal Diensthandys. Das darf nicht so bleiben, meine Damen und Herren.
Und zweitens: mehr Personal in den Kitas, das entsprechend qualifiziert ist. Die Chance, dass Erzieherinnen und Erzieher Auffälligkeiten erkennen, ist groß.
Viele sind für die Kinder wichtige Bezugspersonen. Wer aber gleichzeitig acht, neun oder mehr Kinder zu betreuen hat, dem bleibt kaum Zeit für die notwendige Zuwendung.
Ministerin Giffey, ich bin froh, dass Sie hier sind und der Debatte lauschen. Sie müssen endlich einsehen, dass Sie Ihr milliardenschweres Gute-KiTa-Gesetz nachbessern müssen.
Sie verpassen sonst die Chance für mehr Erzieher in den Kitas, die wir so dringend brauchen.
Und drittens. Wir alle müssen sensibler sein für die Anzeichen von sexuellem Kindesmissbrauch. Diese Taten sind real, sie geschehen. Wir müssen wachsamer sein: als Eltern, als Freunde, als Nachbarn. Das ist unsere gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung. Kinder brauchen unseren besonderen Schutz, und deshalb müssen wir noch viel genauer hinsehen und vor allen Dingen mutig handeln, wenn unsere Kinder bedroht sind.
Vielen Dank.