Verehrter Kollege Movassat, ich bedanke mich für die Zwischenfrage, weil sie mir eine zusätzliche Erklärungsmöglichkeit gibt.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land wissen sehr wohl, wo sie sich beschweren können.
Sie wissen ganz genau, welche Rechte sie haben, und sie nehmen diese Rechte auch wahr.
Deshalb ist 733 zu 42,9 Millionen ein Verhältnis, bei dem man eigentlich keinen Regelungsbedarf hat. Trotzdem haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt zu stellen,
und Verbraucherschutz heißt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Landes nicht über Gebühr belastet werden sollten.
Wir haben weiterhin gesagt: Das Recht muss nicht nur als Recht existieren, sondern auch durchgesetzt werden. Ich kann mir kein Land vorstellen – das sage ich ganz deutlich –, in dem man, wie es etwa Kollege Maier und Kollege Movassat sagen, die Rechnung zum Beispiel bis zu einem Betrag von 100 Euro nicht zahlen muss: Man geht in den Laden rein, man kauft das T-Shirt, man kriegt eine Rechnung gestellt, und dann muss man halt nicht zahlen, weil es nicht durchgesetzt wird.
Ein zweiter Weg wäre, dass wir wegen jeder Forderung in diesem Land ein gerichtliches Mahnverfahren und ein Gerichtsverfahren haben. Das wollen wir auch nicht; denn es dient nicht dem wirtschaftlichen Wohlergehen dieses Landes.
Deshalb haben wir mit den vier Punkten – mit den niedrigeren Gebührensätzen zwischen 0,5 und 1,0, wie es das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorschlägt, mit der neuen niedrigen Wertstufe, mit der hohen Transparenz und den Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher und mit der Erneuerung und der Verbesserung der Aufsicht, fast so, wie es beim alten Rechtsberatungsgesetz einmal war – den richtigen und guten Weg beschritten: auf der einen Seite Verbraucherschutz, auf der anderen Seite Schutz und Erhalt der Rechtssicherheit in diesem Land.
Ich hoffe, dass wir im Rahmen der Beratungen, insbesondere durch die öffentliche Anhörung, darin bestätigt werden, dass der Gesetzentwurf ein maßvoller Weg ist, um gutes Geld in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, Rechtssicherheit im Lande zu erhalten und einen Grundsatz hochzuhalten: Wer in diesem Land eine Rechnung bekommt, die gerechtfertigt ist, muss sie auch bezahlen.