Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wen hat wohl die Covid-19-Pandemie in diesem Lande am meisten getroffen? Keine Branche und deren Kundinnen und Kunden, die Verbraucherinnen und Verbraucher, war so getroffen wie die Reisebranche. Sie war so getroffen, weil von einem Tag auf den anderen das Reisen nicht mehr möglich war, Menschen ihre Träume vom Urlaub, vom Verreisen, von der Erholung, vom Wieder-zu-sich-Finden nicht verwirklichen konnten und die Reiseveranstalter die Reisen nicht mehr anbieten konnten, aber zuvor bereits weltweit Buchungen bei Fluggesellschaften, Hotels, in der Gastronomie durchgeführt hatten. Kurzum: eine für die Betroffenen bittere Situation.
Eine bittere Situation, die zu wirtschaftlichen Verwerfungen führen musste, ja, geführt hat, die zur Folge haben, dass 1,2 Millionen Beschäftigte in der Reisebranche in diesem Land vor der Frage stehen, ob ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt. Es stellt sich die Frage, ob die Reisewirtschaft in Deutschland weiterhin so aussehen kann, wie sie bisher ist: überwiegend durch kleine, mittelständische Unternehmen geprägt, durch die zwei, drei, vier Mann oder Frau großen Betriebe, nicht durch die großen Ketten, sondern durch das Reisebüro um die Ecke, den Reiseveranstalter, den man kennt.
Wie nun einen klugen Vorschlag erarbeiten, mit dem auf der einen Seite die Reisebranche gerettet und die Arbeitsplätze in diesem Land erhalten werden können und durch den auf der anderen Seite den Verbraucherinnen und Verbrauchern der Schutz gegeben wird, den sie in einem sozialen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland zu Recht erwarten?
Eine Lose-lose-Situation wäre es gewesen, wenn wir die Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Reiseveranstaltern geschickt und sie aufgefordert hätten: Hol dir an dieser Stelle sofort dein Geld zurück, das dir zusteht, weil du die Reise nicht antreten konntest. – Das hätte letztendlich in großem Maße zu Insolvenzen bei den Reiseveranstaltern geführt. Außerdem hätte es dazu geführt, dass – jeder kennt das aus dem Insolvenzrecht – es nur noch eine entsprechende Quote gibt nach dem Windhundprinzip: Der Erste bekommt noch alles; im Insolvenzverfahren gibt es nur noch eine kleine Quote. – Es hätte nur Verliererinnen und Verlierer gegeben.
Der nunmehr vom Kabinett auf Vorlage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz am 27. Mai unterbreitete Vorschlag – so sehe ich dies – ist eine gute, eine kompromissfähige und vor allen Dingen eine sozial abgesicherte Lösung zum einen für die Reisebranche und zum anderen, um den Menschen, die gebucht haben, zu helfen.
„Abgesicherte Gutscheinlösung“ nennen wir dies. Dass ein Gutschein angeboten wird, deren Annahme auf freiwilliger Basis geschieht, der damit nicht nur dem Unternehmen die Chance bietet, den Kunden zu halten und eine neue Leistung zu erbringen, sondern auch dem Kunden die Chance gibt, seine Urlaubsreise, seinen Traum zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen, ist ein guter Vorschlag.
Dass das möglich ist, ist nicht nur den Politikerinnen und Politikern des Rechts- und Verbraucherausschusses, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sondern vor allen Dingen unseren Tourismusleuten wie der Kollegin Gülistan Yüksel und dem Kollegen Rützel zu verdanken
– ja, Kollege Lehrieder auch; jeder lobt seine eigenen Leute –, die die gesamte Branche in den Blick genommen haben. Vor allem haben sie mit uns dafür gesorgt, dass es eine insolvenzfeste Absicherung bei den Gutscheinen gibt, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ermöglichen, auch im Falle einer immer möglichen Insolvenz innerhalb des Zeitraums sicher ihr Geld wiederzusehen und ihre Reise antreten zu können.
Ich freue mich, dass wir diesen Gesetzentwurf heute verabschieden können, weil wir damit einen guten Schritt weitergegangen sind. Mit diesem guten Schritt haben wir gezeigt, dass wir zum einen den wirtschaftlichen Sachverstand haben, die Unternehmen zu halten, aber zum anderen auch die soziale Ausgewogenheit im Blick haben, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern Schutz zu geben.
Und ich freue mich für die vielen Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Zwischenzeit – bis sie ihre Weltreise antreten – zum Beispiel im Wahlkreis vom Kollegen Rützel – Main-Spessart – oder bei mir im Allgäu Urlaub machen können. Dort können sie auch ein wenig Kraft tanken, um dann im nächsten Jahr mit dem Gutschein eine vielleicht größere Reise anzutreten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.