Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf beinhaltet die weitere Verschärfung des schon bestehenden Werbeverbotes für Tabakerzeugnisse. Nun soll ein rigides Totalverbot jedweder Außenwerbung eingeführt werden. Neu im Gesetzentwurf ist das Werbeverbot für E‑Zigaretten. Die Zielsetzung des Gesetzes ist, Jugendliche und junge Erwachsene schon frühzeitig vom Rauchen abzuhalten. Die hohen gesundheitlichen Risiken des Rauchens und der Aspekt des Jugendschutzes lassen das strikte Werbeverbot zweckmäßig erscheinen.
Der Gesetzentwurf unterstellt, dass es in hohem Maße die Tabakwerbung ist, die junge Menschen zu Rauchern werden lässt. Das geschehe zum Beispiel durch raffinierte Werbetexte, die speziell das Lebensgefühl der heranwachsenden Generation ansprechen. Für die AfD ist das nicht der entscheidende Punkt.
Ein knappes Drittel der Menschen in Deutschland raucht. Geraucht wird in den Familien, auf Schulhöfen,
im Kollegenkreis, bei kleinen und großen Feierlichkeiten und in Mußestunden. Jede Woche gibt es im Fernsehen mindestens ein Dutzend Krimis, Kriegsfilme oder Heimatfilme mit intensiven Raucherpassagen.
Junge Menschen lernen durch Vorbilder und Nachahmung. Werbeverbote schaffen da keine Abhilfe. Die Schaffung von Raucherzonen und Nichtraucherzonen hält das Thema aktuell. Gleichwohl ist diese Maßnahme sinnvoll, um das Passivrauchen einzuschränken.
Die Befürworter eines allumfassenden Werbeverbots verweisen auf den deutlichen Rückgang des Tabakkonsums im letzten Jahrzehnt und machen dafür das schon bestehende Werbeverbot verantwortlich. Das überzeugt nicht.
Der Tabakkonsum ist deutlich gesunken, weil der Gesetzgeber das Rauchen teuer gemacht hat. In den letzten 15 Jahren wurde die Tabaksteuer achtmal angehoben. Begründet wurde das mit der Notwendigkeit der Einnahmeerhöhung für den Bund. Tatsächlich gab es einmal die Begründung, dass die Krankenkassen unterstützt werden müssten, weil sie für die negativen Folgen der Rauchererkrankungen zu zahlen haben. Ein anderes Mal war die Begründung, konjunkturstützende Maßnahmen zu finanzieren. „Rauchen für die Konjunktur“ machte damals in der Republik die Runde.
Die Tabaksteuer ist nach der Mineralölsteuer die zweitwichtigste Einnahmequelle für den Bund.
Keine Bundesregierung kann ein Interesse daran haben, dass die Einnahmen aus der Tabaksteuer schrumpfen. Sie betrug im Jahr 2005 wie auch im Jahr 2019 14,3 Milliarden Euro. Eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer würde den Schwarzhandel, der heute schon beachtlich ist,
in die Höhe treiben und graduell das Rauchen auf die Oberschicht beschränken.
Es ist zu befürchten, dass mit dem totalen Werbeverbot zumindest unterschwellig eine Stigmatisierung der Raucher erfolgt. Auch deshalb können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Rauchen ist für viele Menschen ein Stück Lebensqualität.
Wie sehr haben doch die früheren Bundeskanzler Erhard, Brandt und Schmidt ihr Raucherbedürfnis öffentlich zelebriert!
Originalton Helmut Schmidt: Schwierige Situationen erfordern Nerven und Zigaretten.
Es gibt deutliche Hinweise, dass der starke Rückgang der Raucherquoten in England und in den USA mit dem Aufkommen der E‑Zigaretten zusammenhängt. Deswegen ist das Verbot der E‑Zigaretten nicht der Weisheit letzter Schluss. In Großbritannien wird die E‑Zigarette von großen gesundheitspolitischen Organisationen und von staatlicher Seite als Mittel zur Nikotinentwöhnung gefördert.