Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja unbestritten: Wenn Deutschland weiterhin wirtschaftlich spitze sein will, insbesondere wenn Deutschland aus der derzeitigen Krise herauskommen will, brauchen wir mehr Fachkräfte. Deswegen haben wir zusammen mit der Bundesregierung etwas viel Umfassenderes in Gang gesetzt, nämlich die Fachkräftestrategie für unser Land. Inhalt der Fachkräftestrategie ist zuallererst einmal, das inländische Potenzial an möglichen Fachkräften zu heben, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Chance zu geben, sich für die Zukunft weiter zu qualifizieren, dafür sorgt zum Beispiel das Qualifizierungschancengesetz. Außerdem haben wir über 4 Milliarden Euro in die Hand genommen, um Menschen, die lange arbeitslos sind, Arbeitslosengeld II beziehen, endlich eine Chance zu geben, wieder in den Arbeitsmarkt hineinzukommen; ein Instrument, das übrigens sehr erfolgreich wirkt.
Es ist interessant, dass die Fraktion, die diesen Antrag heute gestellt hat, beide Gesetze zur Qualifizierung deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Deutschen Bundestag abgelehnt hat. Bemerkenswert!
Und es zeigt mit Deutlichkeit: Es geht Ihnen nicht um die deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es geht Ihnen erst recht nicht um die deutschen Arbeitslosen.
Da ist bei Ihnen Fehlanzeige.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft etwas, was die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land schon lange gefordert hat, nämlich eine klare Trennung zwischen dem Thema Asyl und dem Thema Erwerbsmigration. Das ist auch richtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen Fachkräfte, weil wir sie brauchen. Dafür setzen wir klare Bedingungen, zum Beispiel auch beim Gehalt. Gerade weil wir die digitale Welt gestalten wollen, sagen wir: Ja, wir brauchen mehr ITler. – Aber wenn ein ausländischer ITler hierherkommen soll, dann verlangen wir, dass er ein Jobangebot vorweist, bei dem er mindestens 4 140 Euro im Monat verdient. Keine Dumpinglöhne: Über 4 000 Euro müssen es sein.
Für andere Beschäftigungsbereiche haben wir ins Gesetz hineingeschrieben, dass jemand, der 45 Jahre oder älter ist, ein Mindestgehalt von 3 795 Euro pro Monat nachweisen muss.