Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe FDP, als ich Ihren Antrag las, musste ich an selige sozialliberale Zeiten denken
und an einen Peter Glotz, der das mit begleitet hat und unter anderem damals sagte, Bildung der Zukunft würde humanistisch, nachhaltig und europäisch sein. Und er würde sicherlich jetzt sagen: auch analog und digital in einer hybriden Form. Aber was er nicht sagen würde, ist, dass Bildung der Zukunft nicht mehr die Einheit von Forschung und Lehre im Blick hätte. – Leider haben Sie diesen Blick verloren.
Er würde nicht sagen: entweder Studieren oder zusammen Lernen, sondern er würde ein Plädoyer für die Campusuniversität halten.
Was er nicht machen würde, ist, Erasmus real zu einem Erasmus virtuell verkommen zu lassen.
Das ist doch die Qualität von Erasmus: die Begegnung, das Erspüren von anderen Kulturen und anderen Sprachen – 80 haben wir in Europa – etc. Das vernachlässigen Sie, weil Sie sehr flach werden in dem, was Sie hier vorschlagen im Sinne einer allgemeinen digitalen Universität.
Selbst wenn ich Herrn Jongen nicht viel beispringen kann, eines nehme ich ihm wirklich übel: Die Volkshochschulen sind eine respektable Institution; das muss ich sagen dürfen.
Wir sollten sie auch nicht abwerten gegenüber anderen Institutionen. Ich glaube, Sie haben es nicht so gemeint; aber das musste ich hier sagen.
Aber was wichtig ist in Bezug auf den FDP-Antrag, ist – noch einmal –:
Das Erste. Wenn man sich so weit vorwagt, dann muss es auch sauber durchbuchstabiert sein. Soll es eine Weiterbildungsstätte akademischer Art werden, oder soll es eine reale Hochschule werden, wo man seinen Master machen kann? Das ist zweierlei, das sind ganz verschiedene Dinge.
Das Zweite. Wenn es ein Master sein soll, auf welcher Rechtsgrundlage soll der eigentlich bestehen? Was soll denn das europäische Konstrukt sein, welches bei einer europäischen Hochschule einen Master mit vergibt und das gleich für alle beteiligten Länder?
Das Dritte. Sie sagen – nur um eine Kleinigkeit zu nennen –, es soll Studiengebühren geben, die nachgelagert durch entsprechende Einkommen refinanziert werden sollen. Gleichzeitig wollen Sie noch Stipendien ausgeben. Wie soll ich nachgelagerte Studiengebühren mit Stipendien in einen geistigen Zusammenhang bringen?
Das Vierte, was einem auffällt, ist, dass Sie in Bezug auf die Umsetzung die europäische Rechtslage tatsächlich ausblenden. Ich habe mir heute extra noch aus der Bibliothek ein wunderschönes dickes Buch kommen lassen, „Staat und Hochschule im Gewährleistungsstaat“ von einem Herrn Krausnick, der sagt: §§ 165, 166 des AEUV-Vertrages – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – lassen es gar nicht zu, dass die Europäische Union Träger einer Hochschuleinrichtung wird in Bezug auf Lehre und anderes.
Wollen Sie erst noch die Verfassung ändern? Haben Sie das für sich mal durchbuchstabiert? Denn Sie haben dazu ja schon 2018 eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung war so fein, darauf überhaupt nicht einzugehen, was die europäische Universität angeht. Aber Sie hätten ja selber auch einmal weiter graben können, statt das hier einfach so zu erklären.
Deshalb geben wir eine Empfehlung. Frau Kemmer, Sie haben schon angesprochen, was jetzt die reale Agenda der Europäischen Kommission ist. Sie haben die 25 Erasmus-Akademien für die Lehrerausbildung und Lehrerweiterbildung angesprochen. Wir treten zusammen dafür ein, dass die Hochschulnetzwerke, von denen es eine deutlich größere Zahl gibt – nämlich, wie ich gelesen habe, 41 Allianzen, an denen 280 Hochschulen in Europa beteiligt sind, 35 in Deutschland –, auskömmlich finanziert werden; denn die kriegen bisher nur ein klein wenig Schwarzbrot: 400 000 Euro, 500 000 Euro, auf drei Jahre bezogen. Sie bräuchten deutlich mehr und auch mehr aus Erasmus-Mitteln.