Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es heute schon oft gehört, weil es auch so ist: Die Coronakrise hat die Menschen, die Wirtschaft und die Unternehmen in diesem Land hart getroffen.
Um die wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie bestmöglich abzufedern, haben wir umfassende Maßnahmen ergriffen. Einerseits unterstützen wir die Unternehmen mit dem größten Hilfspaket in der Geschichte unseres Landes: mit milliardenschweren Zuschüssen für kleine Unternehmen und einem kraftvollen Wirtschaftsstabilisierungsfonds für größere Unternehmen. Andererseits sorgen wir dafür, dass die Unternehmen die bestmöglichen Chancen bekommen, sich selbst zu sanieren.
In einem ersten Schritt haben wir die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis zum Ende dieses Jahres teilweise ausgesetzt. So geben wir vielen Unternehmen die Chance, die Insolvenz noch abzuwenden, und so sichern wir Arbeitsplätze und erhalten gerade in so einer schwierigen Zeit bewährte Strukturen.
Heute gehen wir einen zweiten Schritt. Ja, ich finde, wir gehen nicht nur einen Schritt, sondern das ist fast schon ein Meilenstein. Wir legen nämlich ein Gesetz vor, in das viele krisengebeutelte Unternehmen große Erwartungen setzen, ein Gesetz, das seine stabilisierende Wirkung aber auch noch entfalten wird, lange nachdem die Coronakrise Geschichte ist – wenn es denn so weit ist –, ein Gesetz, das von vielen Fachleuten darum zu Recht, wie ich finde, als großer Wurf bezeichnet wird, als großer Wurf für die Sanierung von Unternehmen.
In Schieflage geratene Unternehmen können sich künftig ganz ohne ein Insolvenzverfahren sanieren. Einzige Voraussetzung ist: Die Unternehmen müssen einen Sanierungsplan vorlegen, der eine Mehrheit – ganz wichtig: eine Mehrheit – ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger überzeugt. Das ist eine echte Innovation, und diese Innovation bietet für die Unternehmen einen echten Gewinn; denn einzelne Beteiligte sind fortan nicht mehr in der Lage, einen soliden Sanierungsplan aus teilweise eigensinnigen Gründen zu blockieren und das strauchelnde Unternehmen dadurch faktisch in die Insolvenz zu zwingen. So ist es nämlich bisher.
Wenn wir das jetzt ändern, dann erspart das nicht nur dem sich ohnehin schon in einer schwierigen Situation befindlichen Unternehmen das teure Insolvenzverfahren, sondern es ermöglicht auch eine Sanierung in der Stille. So kann der Geschäftsbetrieb nämlich reibungslos weitergehen.
Ebenso wichtig ist: Das Unternehmen kann weitgehend selbstbestimmt entscheiden, mit welchen Maßnahmen es sich am besten saniert. Unter anderem besteht die Möglichkeit, belastende Verträge zu beenden, wenn die andere Vertragsseite nicht bereit ist, den Vertrag anzupassen, und infolgedessen eine Insolvenz droht. Diese Innovation wird auch und gerade Unternehmen zugutekommen, die aufgrund der Pandemie in eine Schieflage geraten sind, aber ein überzeugendes Geschäftsmodell haben, und wir wollen ja diese bewährten Strukturen erhalten, meine Damen und Herren.
Es geht aber nicht nur um Unternehmen in dieser Krise, in dieser Pandemie, sondern dieses Gesetz wird weit darüber hinaus wirken, und es ist wichtig, dass wir uns auf den Weg machen, so etwas auch in Deutschland zu haben. In vielen anderen Ländern gibt es diese Möglichkeiten bereits. Dieses Gesetz ist wichtig, damit wir die Möglichkeit eröffnen, nicht gleich den Weg ins Insolvenzverfahren gehen zu müssen, wenn man in eine Schieflage gerät, sondern andere sinnvolle Alternativen wählen zu können.
Ich freue mich auf die Beratungen. Sie werden sehr spannend und anregend sein, aber das ist ja auch ein ganz spannendes und wichtiges Thema.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
– Dann tut es mir leid. – Dann ist der nächste Redner dran: Dr. Heribert Hirte für die CDU/CSU-Fraktion.