Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe die Bundesregierung gefragt: Wie sieht es eigentlich aktuell mit Steuerrückständen aus? Ein Teil der Antwort hat mich besonders besorgt. Aktuell ist es so, dass Unternehmen in Deutschland in nicht unerheblichem Umfang die laufenden Umsatzsteuerforderungen – Umsatzsteuer ist Fremdgeld – nicht zahlen können. Man braucht kein Frühwarnsystem, um zu sehen, wie schlecht es unserer Wirtschaft in Wirklichkeit geht.
Deswegen kommt der große Entwurf des Insolvenz- und Sanierungsrechts, den wir hier vorliegen haben, nicht zu spät und gerade zur rechten Zeit; denn wir werden ihn künftig brauchen. Allerdings hat der große Entwurf auch einen großen Diskussionsbedarf. Drei Punkte möchte ich hier herausgreifen, die wir im Folgenden dringend beraten müssen.
Erstens. Es wurde schon gesagt: Wir haben Unternehmen, die wegen der Coronakrise in der Insolvenz sind. Diese Unternehmen hatten einen funktionierenden Wirtschaftsbetrieb, und sie arbeiten daran, dass dieser Betrieb nach der Coronakrise, wenn auch vielleicht in geänderter Form, wieder funktioniert. In dem Moment, in dem die Lockdown-Maßnahmen nicht mehr gelten, können diese Unternehmen wieder arbeiten.
Das Problem ist nur, dass sie nicht drohend zahlungsunfähig sind. Mietrückstände und Steueraussetzungen in der Vollstreckung sind nämlich schon vorhanden. Das heißt, wir brauchen kein Instrument, das sehr früh ansetzt, sondern wir brauchen ein Instrument, das den Unternehmen, die eigentlich einen funktionierenden Geschäftsbetrieb haben, den Zugang zu einer Sanierungsmaßnahme gewährt. Das aber leistet der vorliegende Gesetzentwurf nicht.
Zweitens. Wir hatten des Weiteren starke Eingriffe in die Vertragsfreiheit. Normalerweise schließt man Verträge ab, nachdem man hart verhandelt hat, und dann verlassen sich beide Parteien darauf, dass diese Verträge auch Bestand haben. Jetzt aber soll ein Instrument geschaffen werden, das nachträglich von einer Seite in diese Verträge eingreifen kann und sie plötzlich kündbar macht. Der Verlass auf die Gültigkeit von Verträgen wird damit künftig nicht mehr gegeben sein.
Das werden wir gerade bei Start-up-Unternehmen sehen, die zum Beispiel kein Leasing mehr bekommen. Das werden wir auch bei Zulieferern sehen, wo eine noch größere Diversifizierung mit noch kleineren Aufträgen und noch härter verhandelten Margen erfolgen wird. Es hilft nicht, diese Verträge einseitig kündbar zu machen; wir müssen uns überlegen, wie wir diese Unternehmen finanziell auf eine schlaue Art und Weise ohne Eingriffe in das Eigentum und in die Vertragsfreiheit absichern können. Darüber müssen wir ganz dringend reden.
Drittens. Eine Sache ärgert mich massiv: Wir bekommen hier ein Fiskusprivileg durch die Hintertür. Wer trägt denn im Moment die Lasten der Krise? Das sind auf der einen Seite die Steuerzahler der Zukunft, und das sind auf der anderen Seite die Unternehmen bzw. die Unternehmerinnen und Unternehmer. Und wer soll nach diesem Regierungsentwurf künftig die Lasten tragen? Auch wieder die Unternehmerinnen und Unternehmer! Es bringt ja nichts, nur der einen Seite, also dem Krisenunternehmen, zu helfen, wenn wir mit der Hilfe andere Unternehmen mit in die Krise hineinziehen, weil ein einseitiger Schuldenschnitt gemacht wird und der Fiskus der Einzige ist, der 100 Prozent erhalten soll.
Jahrelang haben Sanierer und Insolvenzberater dafür gekämpft, dass der Fiskus ein Gläubiger unter vielen ist und dass faire, gleiche, auf Augenmaß geschnittene Maßnahmen erfolgen.
Hier aber kommt wieder das Fiskusprivileg durch die Hintertür. Das ärgert mich. Darüber müssen wir ganz dringend reden; denn die Last der Krise kann nicht nur bei der Wirtschaft abgeladen werden.
Dieses Gesetz hat noch großen Diskussionsbedarf und soll trotzdem zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Ich bin kein Hellseher, aber ich glaube nicht, dass das gelingen wird. Mir wäre es lieber, das Gesetz zur Restschuldbefreiung würde jetzt endlich kommen und wir würden die Zeit bis dahin nutzen, die Beratungen sorgfältig und anständig zu führen und nicht wieder übers Knie zu brechen.