Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute hier als Vertreterin des Petitionsausschusses und spreche zu einer Petition, die uns alle sehr beschäftigt hat. Menschen, die mit ihrem Ehrenamt uns allen einen Dienst erweisen, dürfen dadurch beim Elterngeld nicht benachteiligt werden. Genau das ist passiert. Die Petentin, eine Stadt- und Kreisrätin aus meinem Wahlkreis, hat vor der Geburt ihres Kindes eine Gehaltserhöhung bekommen. Darüber hat sie sich auch gefreut, weil sich das ja gut und positiv auf das Elterngeld auswirkt. Nur ist dann bei der Berechnung das passiert, was nicht hätte passieren dürfen: Die Vergütung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Stadt- und Kreisrätin ist angerechnet worden, und es ist zu einer Mischkalkulation gekommen. Das hat dazu geführt, dass nicht die Einkünfte aus den letzten zwölf Monaten, sondern das Einkommen aus dem Vorjahr zugrunde gelegt wurde.
Wir haben uns gedacht: Das darf eigentlich nicht sein. Menschen, die ein solches Amt ausüben, leisten alle wertvolle Arbeit für uns. Wir müssen uns gerade für diese Menschen einsetzen; denn es kann, wie gesagt, nicht sein, dass sie dadurch einen Nachteil erleiden. Wir wissen bis heute aber nicht, ob der Fehler bei der bayerischen Behörde lag, ob es ein Sonderfall des Finanzamtes war oder ob das Elterngeld nicht gut genug ausgestaltet ist. Deswegen wollen wir diese Petition einstimmig mit dem stärksten Votum überweisen und gucken mal, was am Ende des Tages dabei herauskommt.
Morgen werden wir ja eine Novelle des Elterngelds beraten. Wir werden auch an der Stelle die Benachteiligungen von Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, ansprechen und noch einmal klarstellen, dass diese Tätigkeit nicht zu einer Reduzierung des Elterngelds führen darf. Darauf werden wir extra noch einmal hinweisen.
Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, dass wir dies jetzt einstimmig so beschließen können.
Vielen Dank.