Herr Präsident! Liebe Betroffenenvertreterinnen! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Heute startet das parlamentarische Verfahren zu einem wirklich wichtigen Gesetz – nicht nur in dieser Legislatur, sondern grundsätzlich – für über 1,25 Millionen Betroffene. Hinzu kommen die Angehörigen und die Freunde und Freundinnen.
Ich danke für einen wirklich guten Reformentwurf. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem BMJV. Ich danke den engagierten Betroffenenvertretern und vor allen Dingen Dirk Heidenblut, meinem Vorgänger als Berichterstatter.
Unterstützt werden sollen Menschen in ihrer selbstbestimmten Handlungsfähigkeit. Dieser Gesetzentwurf ist in einer bunten und zunehmend alternden Gesellschaft wichtig. Denn wer sind diese – zum Beispiel im Jahr 2015 – 1,25 Millionen Menschen? Das sind an Demenz erkrankte Menschen, das sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, die gegebenenfalls nur für eine befristete Zeit rechtliche Unterstützung brauchen, und es ist die bunte Gruppe von Menschen mit Behinderungen in all ihrer Vielfalt, die ihr Selbstbestimmungsrecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ausüben wollen.
Fakt ist: Gutes kann immer noch besser werden, und das ist die Aufgabe von uns Parlamentariern und Parlamentarierinnen. Wir alle kennen das Struck’sche Gesetz.
Aus vielen Gesprächen mit Vertretern und Vertreterinnen in den vergangenen Wochen habe ich neben Lob auch noch viele Baustellen mitgenommen.
Eine ist, dass wir im Vorfeld einer gerichtlichen Entscheidung über eine Betreuung genauere Prüfungen brauchen, ob ein Mehr an Maßnahmen unterstützter Entscheidungsfindung nicht bereits ausreicht. Wir brauchen mehr Dokumentation, wir brauchen aber auch mehr gerichtliche Kontrolle zu den stellvertretend ausgeübten Vertretungsmandaten. Wir brauchen unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen.
Der Wunsch der zu betreuenden Personen ist Richtschnur für das Handeln der Betreuer und Betreuerinnen und beginnt bereits bei der Auswahl der Betreuer und Betreuerinnen. Zur tatsächlich selbstbestimmten Handlungsfähigkeit braucht es den Ausbau vieler Formen unterstützter Entscheidungsfindung und Kommunikation.
Wir haben gehört: Ehrenamtliche sind verstärkt in die Betreuungsvereine einzubinden. Dazu gehören auch die Angehörigen-Ehrenamtlichen; auch diese sollen von den Qualitätsverbesserungen profitieren. Betreuungsvereine erhalten wichtige neue Aufgaben. Der Ausbau und die Finanzierung müssen sichergestellt sein.
Wir brauchen neue klare Standards für die Aus- und die Weiterbildung der Berufsbetreuer und ‑betreuerinnen.
Nur ein Satz noch zum automatischen Ehegattennotvertretungsrecht. Wir sollten hier über das Für und Wider ausführlich reden.
Ein letzter Satz.