Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Maries und Maximilians Eltern leben eine gleichberechtigte Ehe und kümmern sich beide liebevoll um ihre Kinder. Beide waren in Elternzeit. Auch danach haben sie sich die Betreuung und Erziehung der Kinder stets geteilt. Sie haben den Partnerschaftsbonus in Anspruch genommen und arbeiten seitdem beide wieder. Marie und Maximilian sind in die Kita gekommen. Zwei Tage in der Woche werden sie von ihrem Vater abgeholt, zwei Tage von der Mutter, und einen Tag kümmert sich eine Nachbarin.
Nun geht es Maries und Maximilians Eltern wie etwa 40 Prozent der Ehepaare in diesem Land: Sie trennen sich und wollen sich scheiden lassen.
Welches Leitbild sieht der Gesetzgeber für diese Situation vor? Unser BGB geht davon aus, dass sich ein Kind nur bei einem Elternteil gewöhnlich und dauerhaft aufhält,
bei nur einem Elternteil tatsächlich lebt,
während es den anderen Elternteil im Rahmen von Umgangskontakten besucht.
Was heißt das für Marie und Maximilian? Sie wohnen künftig nur noch bei Vater oder Mutter. Wenn ihre Eltern darüber in Streit geraten, bei wem von beiden das sein soll, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Marie und Maximilian haben das Gefühl, sich zwischen Mama und Papa entscheiden zu müssen. Schließlich kommt es dazu, dass beide bei der Mutter wohnen. Den Vater besuchen sie jedes zweite Wochenende. Er arbeitet in Vollzeit und zahlt Kindesunterhalt. Die Mutter, nun im Alltag für Haushalt und zwei kleine Kinder allein verantwortlich, muss beruflich deutlich kürzer treten und arbeitet nur noch ein paar Stunden die Woche. Der Vater zahlt deshalb auch für sie Unterhalt. Finanziell wird es auch bei ihm sehr eng. Vor allem aber ist er in die alltäglichen Nöte und Sorgen der Kinder deutlich weniger eingebunden, bekommt nicht mehr jeden Entwicklungsschritt mit. Kurzum: Die Mutter kontrolliert die ersten Hausaufgaben, der Vater geht in den Zoo.
Meine Damen und Herren, es gibt sicher Fälle, in denen genau diese Lösung passt. Aber ist das unsere Idee eines zeitgemäßen Familienbildes? Klar ist: Das Kindeswohlprinzip ist und bleibt das Maß aller Dinge. Es muss stets im Einzelfall geschaut werden, welche die beste Lösung für das Kind ist. Wenn die Linksfraktion Sie glauben machen will, unser Antrag sehe anderes vor, meine Damen und Herren, dann will sie Sie offenkundig in die Irre führen. Aber vor dem Hintergrund der eingangs erläuterten Realitäten einer erfreulicherweise immer stärkeren Einbeziehung beider Elternteile in die Erziehungsverantwortung und einer besseren beruflichen Einbindung beider Elternteile sowie in der Logik einer modernen Familienpolitik braucht unser Familienrecht dringend ein Update.
Wir wollen, dass das Wechselmodell, wenn die Eltern keine andere einvernehmliche Regelung treffen, bei der Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern zum Regelfall wird. Was hieße das für Marie und Maximilian? Wenn man das Wechselmodell streng paritätisch umsetzen würde, dann könnten die Eltern sie nach wie vor abwechselnd von der Kita abholen, oder sie wechseln sich wochenweise ab. Die Wochenenden verbringen die Kinder ebenfalls im Wechsel bei beiden Elternteilen. Vater und Mutter können in ihren Jobs bleiben. Vielleicht kommt es auch zu der Konstellation, dass der Vater, weil der Mutter vielleicht eine bessere Stelle angeboten wird, zu etwas mehr als 50 Prozent, vielleicht zu 60 Prozent, die Betreuung übernimmt. Sprich: Der Wechselmodell-Begriff ist nicht streng paritätisch, sondern flexibler zu interpretieren. Wer von beiden Elternteilen wie viel Barunterhalt zahlt, bestimmt sich anteilig nach dem Einkommen beider. Vater und Mutter prägen die Kinder gleichermaßen, sind im Alltag für sie da. Kurzum: Vater und Mutter kontrollieren die ersten Hausaufgaben, und beide gehen mal in den Zoo. Das ist gerechter, im Regelfall für die Kinder das Beste und auch international anerkannt.