Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wechselmodell als Regelfall – das lehnt die SPD-Fraktion ab. Eine gesetzliche Regelung für den Umgang des Kindes mit den Eltern findet sich bereits in § 1684 BGB; – Juristen sagen: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Dort steht in Absatz 1:
Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil ...
In Absatz 3 steht dann – und das ist entscheidend –:
Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung ... näher regeln.
Davon haben die Gerichte bisher mehr oder weniger Gebrauch gemacht. Einige waren so mutig und haben das schon angeordnet, teilweise auch im Wege der einstweiligen Anordnung unmittelbar nach der Trennung. Andere waren sich unsicher und haben das abgelehnt. Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass das durchaus möglich ist und dass alle Modelle von § 1684 BGB umfasst sind. Das Kindeswohlprinzip ist ebenfalls im Gesetz geregelt. Das heißt, dass alle Entscheidungen, die zu treffen sind, immer das Kindeswohl im Blick haben müssen. Eine gesetzliche Regelung in Ihrem Sinne braucht es nicht. Im Übrigen wundert mich, dass eine freiheitlich-demokratische Partei hier ein ganz bestimmtes Modell vorgeben und den Menschen die Entscheidungsfreiheit nehmen möchte.
Zutreffend ist auch, dass sich Eltern, die ihr gemeinsames Sorgerecht zum Wohle des Kindes ausüben, auf ein Wechselmodell ohne gerichtliche Klärung einigen können und dies auch bereits getan haben. Diese Fälle kommen erst gar nicht vor Gericht; die sehen wir gar nicht.