Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab heute gilt für uns der harte Lockdown: Schulen, Kitas, Geschäfte und Restaurants, das gesamte Leben wird wieder heruntergefahren, um Corona in den Griff zu kriegen. Der Lockdown trifft uns alle hart in dieser Zeit, wahrscheinlich sogar härter als im Frühjahr. Er ist aber zwingend notwendig, um das sehr dynamische Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen. Und deshalb, Herr Podolay, ist Deutschland heute nicht aufs Abstellgleis gestellt worden, vielmehr haben wir heute Maßnahmen ergriffen, um in Zukunft solche Zahlen wie eben heute – 952 Coronatodesfälle, fast 28 000 Neuinfektionen – nicht länger hören und zur Kenntnis nehmen zu müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die europäische Zulassung des ersten Impfstoffes gegen Covid-19 von BioNTech/Pfizer steht unmittelbar bevor, und damit werden wir in der Bekämpfung der Coronapandemie einen wichtigen Schritt vorankommen. Ich freue mich, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur die Prüfung des Impfstoffes am 21. Dezember 2020 abschließen wird. Damit wird – bereits ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie – die weltweit erste reguläre Zulassung eines Coronaimpfstoffes noch vor Weihnachten möglich. Und das, meine Damen und Herren, ist auch ein großer Erfolg für unseren Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland.
Meine Damen und Herren, viele Menschen haben in diesen Tagen auf eine Notzulassung und einen schnelleren Impfstart in Deutschland gedrängt. Aber gerade weil so viel vom Vertrauen in die Impfung abhängt, war und ist es wichtig, die klinischen Daten intensiv und in Gänze zu prüfen und ein reguläres Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Das dauert seine Zeit; aber Sicherheit geht vor Schnelligkeit.
Das Abwarten der europäischen Zulassung ist allerdings nicht alleine eine Frage der Arzneimittelsicherheit. Es ist auch eine Frage der europäischen Zusammenarbeit. Dass der Impfstoff in einem Netzwerk entwickelt wurde, durch die EU-Kommission zentral beschafft und verteilt wird, ist ein großartiger Beweis für die europäische Solidarität.
Deutschland wird im Januar zunächst 3 Millionen Impfdosen und dann im Laufe des ersten Quartals 11 Millionen Impfdosen – so Stand heute – zur Verfügung haben. Damit können wir, meine Damen und Herren, gut in die Impfstrategie starten. Klar ist aber auch, dass der Impfstoffbedarf in der ersten Phase natürlich wesentlich höher sein wird als die tatsächlich sofort verfügbaren Impfstoffmengen. Aus diesem Grund muss zu Beginn des Impfens entschieden werden, welche Bevölkerungsgruppen als Erstes zu berücksichtigen sind. Ich bin der Meinung: Wir brauchen dazu kein weiteres Gesetzgebungsverfahren.
Das Parlament hat im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz grundsätzliche Vorgaben für die Priorisierung der Impfberechtigten gemacht. Wir haben gesetzlich festgelegt, dass der Anspruch auf die Coronaschutzimpfung insbesondere dann besteht, wenn Personen aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen ein wesentlich höheres Risiko für einen schweren oder einen tödlichen Krankheitsverlauf haben. Gleiches gilt für diejenigen, die Coronapatienten behandeln, betreuen oder pflegen, also Ärzte, medizinisches und vor allem pflegerisches Personal, und Personengruppen, die für die öffentliche Daseinsvorsorge von zentraler Bedeutung sind.
Die differenzierte Ausgestaltung der Priorisierungsregelungen werden wir dem Verordnungsgeber überlassen. Und wichtig und zu berücksichtigen ist doch, dass der Verordnungsgeber hier nicht nach Gutdünken entscheidet. Wesentliche Vorarbeiten für die Coronaimpfverordnung sind und werden mit hoher wissenschaftlicher Expertise erarbeitet. In einem sehr transparenten Prozess erstellt die Ständige Impfkommission die Impfempfehlungen für die Schutzimpfung gegen Covid-19. Die Ergebnisse des europäischen Zulassungsverfahrens werden ausgewertet und berücksichtigt, der Ethikrat, die Leopoldina und zahlreiche wissenschaftliche Fachgesellschaften beteiligt. Die Impfempfehlungen werden also wissenschaftlich, epidemiologisch und ethisch begründet und bilden deshalb eine gute Grundlage für die Rechtsverordnung.
Der Verordnungsweg gibt die nötige Flexibilität und Schnelligkeit, die bei notwendigen Anpassungen erforderlich ist. Neue Impfstofftypen mit anderen Eigenschaften oder neue Erkenntnisse über vorhandene Impfstoffe erfordern gegebenenfalls eine neue Prioritätensetzung. Insofern ist es hier hilfreich, durch zügige Anpassung der Rechtsverordnung zu agieren, anstatt ein neues Gesetzgebungsverfahren anzuleiern.
Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass wir in wenigen Tagen beginnen. Schon jetzt möchte ich all denjenigen danken, die in den Impfzentren und in den mobilen Teams tätig sind. Im Sommer werden wir dann hoffentlich in die regelmäßige Impfversorgung durch die niedergelassenen Ärzte kommen. Dass sie leistungsfähig sind, stellen sie Jahr für Jahr bei den Zigmillionen Grippeimpfungen unter Beweis, sodass wir hier zu einer sehr schnellen Durchimpfung kommen können. Ich denke, Kolleginnen und Kollegen, das sind doch gute Perspektiven, die uns hoffnungsvoll ins Jahr 2021 schauen lassen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit. Passen Sie auf sich auf, und bleiben Sie gesund!