Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Energiewende ist nicht mehr zu retten.
Was hat die Bundesregierung bisher alles versucht, um diese instabile, unökonomische und ungeeignete Stromerzeugung aus Wind und Sonne zu retten? Verhundertfachung der Netzeingriffe, Abregelung von Windindustrieanlagen, Stromsperren bei Strommangel, verstärkten Stromimport, Netzausbau, Wasserstoff, Mieterstrom, Bürgerenergie und vieles andere mehr.
Um die Preise dieser Planwirtschaft zu stabilisieren, werden also auch bald wie zu DDR-Zeiten nicht nur die Stromkunden zur Kasse gebeten, sondern jetzt auch der Steuerzahler, der dann die Subventionen mitbezahlen muss, meine Damen und Herren.
Die Anzeichen, dass es nicht funktionieren kann, finden sich auch in dem Gesetzesverfahren selbst. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ständig novelliert worden. Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Gesetze der Koalition ist bereits in erster Lesung im Plenum gewesen und wird jetzt trotzdem mit einem 320-seitigen Änderungsantrag
geändert werden.
Das, meine Damen und Herren, ist kein Ausdruck dessen, dass die Opposition hier ihre Gedanken mit einbringen konnte.
Nein, das ist Ausdruck dessen, dass die Koalition handwerklich nicht gut arbeitet,
dass aus den Ministerien Gesetzentwürfe kommen, die handwerklich nicht gut gemacht worden sind und die nachgebessert werden müssen. Das passiert immer häufiger, meine Damen und Herren. Aber das ist eben auch kein Wunder bei der Komplexität dieser Planwirtschaft; da muss man eben ständig nachbessern. Ich denke, wir werden hier also kurz- und mittelfristig wieder weitere Änderungen erleben.
Der Änderungsantrag zum Änderungsantrag, 320 Seiten, ist uns 50, nein, 70 Minuten vor der eigentlichen Ausschusssitzung, in der dieser Änderungsantrag behandelt werden sollte, zugegangen. 70 Minuten! Zu allem Überfluss kamen noch zwei mündliche Änderungsanträge hinzu, auf die wir uns natürlich auch nicht vorbereiten konnten. Das ist keine Sternstunde der Demokratie, meine Damen und Herren.
Die Stromerzeugung hat früher der Markt geregelt. Die Unternehmen hatten verlässliche Rahmenbedingungen. Es hat funktioniert: geringe Strompreise, hohe Stromversorgung, umweltschonende Energieversorgung. Aber diese Marktwirtschaft haben wir jetzt nicht mehr.
Ich kann Ihnen mal gerne den Wust der Gesetze und Verordnungen vorlesen, die jetzt notwendig sind, um diese Planwirtschaft zu regeln. Also, wir haben da Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung, Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung,
Besondere Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung, EEG- und Ausschreibungsgebührenverordnung,
Erneuerbare-Energien-Verordnung, Besondere Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung,
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung, Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung,
Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung,
Innovationsausschreibungsverordnung, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Gebührenverordnung,
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz,
Kraft-Wärme-Kopplungs-Ausschreibungsverordnung,
Windenergie-auf-See-Gesetz, Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote,
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus, Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und, und, und.
Damit haben wir ganz klar auf dem Tisch: Wir haben es hier mit Planwirtschaft zu tun.
Wir haben es hier mit Bürokratieaufbau zu tun, den wir ohne das alles nicht hätten.
Damit haben wir hier ein komplexes System, das so bald nicht mehr funktioniert. Deswegen sagen wir: Weg mit dem EEG und Begleitgesetzen!
Das ist die einfache Richtung, und das ist Marktwirtschaft, meine Damen und Herren.
Vielen Dank.