Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Braun, ich habe die Debatte aufmerksam verfolgt. Ich habe keinen Einzigen hier erlebt, der die Christenverfolgung in der Welt kleingeredet hat.
Keinen! Ich glaube, dass die Debatte sehr deutlich markiert hat, wo unsere Unterschiede in der Betrachtung des Phänomens liegen.
Ich rede hier nur zu Ihrem Antrag zum Beauftragten zur Bekämpfung von Christenfeindlichkeit in Deutschland. Ich halte diesen Antrag für falsch und auch für gefährlich. Für falsch halte ich ihn deshalb, weil er nicht mit unserem Grundgesetz übereinstimmt. Die Präambel des Grundgesetzes, die sich auf Gott bezieht, bezieht sich nicht auf den Gott der Christenheit. Sie bezieht sich auf den Gott aller Menschen, die ihn als letzte Instanz, als letzten Grund, als letztes Ziel erleben und sehen.
Alle Gesetze, die sich aus dem Grundgesetz ableiten, tragen die Religionsfreiheit als ein die Identität bestimmendes Merkmal von Menschen in sich. In den harten Kämpfen und Auseinandersetzungen, die wir sogar hier führen, geht es immer – das merken wir – um Identitäten. Woran glaube ich? Was ist in meinem Leben der letzte Sinn? Wenn man das angreift, wenn man einem Menschen das abspricht und wegnimmt, weil es nicht das Eigene ist, weil man vielleicht in seiner eigenen Identität auch ein bisschen unsicher ist,
dann greift man die Wurzel und die Existenz des Menschen an.
Deswegen ist es falsch, einen Christenbeauftragten sozusagen über die anderen zu stellen und zu sagen: Wir halten das Christentum letzten Endes, auch wenn wir für Religionsfreiheit sind, für die beste und richtigste Religion. – Das mag jeder für sich entscheiden. Deswegen halte ich Ihren Antrag für falsch.
Zum Zweiten will ich auch die Kirche anführen. Der genetische Code der Christenheit ist eigentlich – das wurde hier vielfach gesagt – die Toleranz, die Duldung des anderen.