Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wird es ein Junge oder ein Mädchen?“, werden künftige Eltern oft schon vor der Geburt gefragt. Für beide Varianten suchen sie sich dann oftmals passende Vornamen aus. Wenn das Kind bei der Geburt dann eben doch nicht eindeutig männliche oder weibliche Geschlechtsmerkmale hat, ist die Überraschung groß: Wie konnte das passieren? Was erzählen wir unseren Freunden und Nachbarn? Kann mein Kind so ein glückliches Leben führen?
Auch für viele Ärzte ist das keine Routine. Allzu oft raten sie dann zu operativen Eingriffen, nur um das äußere Erscheinungsbild der Genitalien an die gesellschaftliche Erwartungshaltung anzupassen. Die Unsicherheit ist groß, der gefühlte Zeitdruck ebenso. Selten gibt es eine ausgewogene Beratung, und am liebsten will man wohl nie wieder darüber sprechen.
Das Kind hat dabei keine Mitsprache. Mit irreversiblen Operationen wird es vor vollendete Tatsachen gestellt. Körperlich wie psychisch leiden Betroffene oft ein Leben lang. Die Operationen verletzen ihre körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung im intimsten Bereich. Sie sollten später selbst entscheiden. Intergeschlechtlichkeit ist keine Krankheit und keine Störung, und Menschen sind vielfältig. Kein Kind soll operiert werden, nur um es in eine männliche oder weibliche Schublade zu stecken!
Fast 2 000 solcher Operationen gibt es ja in Deutschland jedes Jahr – oft ohne medizinische Notwendigkeit. Die medizinischen Leitlinien – auch der Deutsche Ethikrat – fordern seit vielen Jahren, dass sie zur medizinisch indizierten Ausnahme werden, solange die Betroffenen nicht selbst entscheiden können,
und trotzdem geht die Zahl der Operationen nicht zurück. Wir brauchen endlich ein gesetzliches Verbot dieser menschenrechtswidrigen Eingriffe!
Nach dem Gesetzentwurf der Koalition dürfen die Eltern nur noch in genitalverändernde Operationen ihrer Kinder einwilligen, wenn sie nicht aufschiebbar sind und nach Einschätzung des Familiengerichts dem Wohl des Kindes am besten entsprechen. Um Letzteres nachzuweisen, sollen sie auf eigene Kosten die Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission einholen können. Viele Fragen bleiben dabei aber offen:
Erstens. Viele Eltern, Ärzte und Familienrichter sind nicht allzu oft mit Fragen der geschlechtlichen Vielfalt konfrontiert. Sie sollten eine qualifizierte Beratung erhalten.
Zweitens. Auch die Auswahlkriterien der Kommissionsmitglieder und auch das Thema der Kostenübernahmen müssen auf den Prüfstand.
Drittens. Auch Folgeschäden und fragwürdige Behandlungen, wie die schmerzhafte Vaginaldehnung im Kindesalter, müssen in den Fokus dieser Debatte.
Der heutige Gesetzentwurf lässt viel Luft nach oben, aber das gemeinsame Anliegen ist doch richtig. Dass in Deutschland immer noch Kinder operiert werden, nur um ihre Geschlechtsteile in eine vermeintliche Norm zu pressen, ist beschämend.
Stärken wir die Selbstbestimmung der Betroffenen! Dafür werben wir Freie Demokraten.
Ich freue mich auf die Debatte und wünsche Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit.