Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gab einen allseits bekannten Werbespruch eines großen Kaufhauses, der, insbesondere beim Schlussverkauf, besagte: Das Beste zum Schluss. – Ob man den vorliegenden Antrag der FDP zum Thema Digitalisierung zum Ende unserer Sitzung damit bewerben kann, das will ich an ein paar Beispielen überprüfen. Ich kann Ihnen auch sagen: Sie müssen sich nicht fürchten.
Gleich der Punkt 1 dieses Antrages zeigt eine gewisse Realitätsferne. So soll innerhalb der nächsten dreieinhalb Wochen – die Festtage natürlich mit eingeschlossen – eine bundesweite Whitelist von sämtlichen schulischen Plattformanbietern in Abstimmung mit allen Bundesländern vom Bund erstellt werden. Diese soll auch noch den datenschutzrechtlichen Anforderungen für eine öffentliche Nutzung genügen.
Ganz abgesehen davon, dass eine Durchführung dieser Forderung zeitlich gar nicht möglich ist, gibt es doch erhebliche Unwägbarkeiten hinsichtlich der vergaberechtlichen Fragen, die es zu klären gilt.
Es besteht nämlich das Risiko, dass Bund und Länder massiv angreifbar sein könnten, wenn bei der Erstellung der Whitelist zum Beispiel ein Anbieter entweder vergessen worden ist oder möglicherweise nicht berücksichtigt wurde.
Ist er zu Unrecht von der Liste verschwunden, könnte das in der Tat millionenschwere Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Einen Untersuchungsausschuss würden Sie mit Sicherheit sofort fordern, wenn das alles nicht klappt.
Die FDP fordert weiter mit willkürlich gegriffenen Terminsetzungen, die Mittelabflüsse zur Beschaffung von technischem Equipment zu beschleunigen.
Abgesehen davon, dass mich das eher an planwirtschaftliche Vorgaben erinnert, blendet die FDP mehr oder weniger gekonnt aus, dass auch hier Vergabeverfahren eingehalten werden müssen.
– Doch, doch, das hat schon etwas damit zu tun.
Ich will aber nicht verhehlen, dass die Forderung auch einen wichtigen Aspekt hat – hören Sie zu! –, bei dem wir Ihnen an dieser Stelle entgegenkommen. Es ist nämlich die Frage, ob staatliche Prozesse und die Ausschreibung nicht auch ein wenig entbürokratisiert werden können. Leider scheinen die Verfechter einer Entbürokratisierung von Berlin bis Brüssel trotz aller öffentlicher Bekundungen immer weniger gehört zu werden. Das sage ich auch ganz selbstkritisch, wenn ich daran denke, was wir heute Morgen mit dem notwendigen, aber doch in dieser Hinsicht nicht gerade vorbildlichen EEG beschlossen haben, das kein Beispiel für Entbürokratisierung ist.
In Punkt 5 des Antrages wird gefordert, dass alle Schulen zum 30. Juni über einen schnellen Internetzugang verfügen sollen. Jeder wird diese Forderung sofort unterstützen. Aber auch hier holt uns doch die Realität ein: Gehen Sie mal vor Ort hin, und beauftragen Sie einen Unternehmer, der möglicherweise gar nicht da ist. Wir können uns noch so laut und immer wieder über die Frage unterhalten, warum das nicht schnell zu machen ist, wenn vor Ort nicht die Kabel gelegt werden. Automatisch werden sie eben auch nicht aufgerollt. Also, insofern ist die Frage sehr wichtig: Wie bekommt man das vor Ort gelöst? Darauf gehen Sie nicht ein.
Was jedoch überhaupt keine Erwähnung in Ihrem Antrag findet, ist die Tatsache, dass nicht nur Schulen besser ausgestattet werden müssen, sondern natürlich auch die Haushalte der Eltern. Ich selber habe das Problem, dass ich im ländlichen Raum wohne und mit LTE so gerade versorgt werde. Ich kann Ihnen berichten, dass unser Hausanschluss manchmal zu eng ist. Meine kleine schulpflichtige Tochter hat Schwierigkeiten, ihre Aufgaben vollständig mit dem System IServ zu empfangen, die ältere Tochter muss darum bangen, dass das Programm itslearning vollständig auf ihrem Laptop erscheint. Das bedeutet doch am Ende, dass wir dringend dafür sorgen müssen, dass der ländliche Raum komplett mit Internet versorgt wird, und zwar egal mit welchen technischen Lösungen, sonst wird der ländliche Raum schulisch abgehängt. Das müssen wir verhindern, meine Damen und Herren.
Ein anderer Punkt macht mir bei Ihnen große Sorgen – den finde ich auch besonders kritisch –, nämlich der Punkt 8. Sie fordern, mit den Ländern sofort über eine Nachfolgeregelung des DigitalPakts zu verhandeln.
Wenn dieser Antrag für eines gut ist, dann ist es doch die Erkenntnis der Notwendigkeit einer genauen Evaluation des DigitalPakts und seiner Erweiterung. Nur so können wir in Zukunft überhaupt Fehler vermeiden.
Aber das Problem ist: Solange wir ein föderales Bildungssystem haben – ich gebe zu, ich bin selbst nicht immer ein großer Fan davon –, darf die Devise doch nicht sein: Die Länder entscheiden, die Länder verkünden, die Länder wählen aus, und der Bund zahlt. – Das kann es doch nicht sein.
Wir sind doch nicht dazu da, uns hier im Bundestag als Zahlmeister für die Schulbildung in den Ländern anzuempfehlen. Das machen Sie mit diesem Antrag, meine Damen und Herren.
Gut. Sollte in der letzten Sitzung des Jahres 2020 dieser Antrag „das Beste zum Schluss“ sein, so sehe ich auch bei diesem Schlussverkaufsartikel doch noch einigen Optimierungsbedarf,
wie auch insgesamt – das gebe ich zu – bei der Digitalisierung unserer Schulen.