Ich bemühe mich, Frau Präsidentin. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen verbesserten Zugang zu Teilhabeleistungen. Das sind Leistungen, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen, ihr Leben zu meistern.
So wichtig es ist, über bessere Regelungen in der Teilhabe zu reden, so wichtig ist es, dabei fair und gerecht zu bleiben. Menschen mit Behinderungen haben es verdient, dass sie nicht zum Spielball von Ideologie werden, sondern dass die Politik ihre Bedürfnisse ernst nimmt. Und darum geht es Ihnen von den Grünen leider nicht.
Frau Rüffer, was Sie vorgetragen haben, ist unglaubwürdig, wenn man das mit dem Antrag vergleicht, den Sie gestellt haben.
Der Antrag bringt keine echten Lösungen; er fabuliert an verschiedenen Stellen, dass etwas verbessert werden soll, sagt aber nicht, wie. Vieles von dem, was Sie vorschlagen, existiert schon. Was ich Ihnen wirklich vorwerfe, ist die Tatsache, dass es keinen einzigen Antrag der Grünen zu geben scheint, in dem nicht irgendwo Politik für Migranten versteckt ist.
In diesem spezifischen Antrag fabulieren Sie sogar Menschenrechte herbei, die es nicht gibt, um Politik gegen Deutschland zu begründen. Das ist in der Behindertenpolitik besonders verwerflich, meine Damen und Herren!
Und darauf will ich eingehen: Auf Seite 8 ersinnen Sie, das Recht auf Teilhabe sei ein universelles Menschenrecht, um dann gleich hinzuzufügen, dass es nicht vom aufenthaltsrechtlichen Status abhängig gemacht werden darf.
Damit begründen Sie ein unbegrenztes Leistungs-, Wunsch- und Wahlrecht. Die Gemeinschaft hat alles zu bezahlen für alle aus aller Welt. Die Wahrheit ist aber – um das jetzt ein für alle Mal zu klären –: Ein universelles Menschenrecht auf Teilhabe gibt es nicht, übrigens genauso wenig wie auf Sozialleistungen oder Migration,
nicht in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auch nicht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN. Dort gibt es aber eine gegenseitige Verantwortlichkeit zwischen Gemeinschaft und Individuum. Lesen Sie mal Artikel 22: Als Mitglied der Gesellschaft hat jeder unter Berücksichtigung der Mittel des Staates Anspruch darauf, in den Genuss der Rechte zu gelangen, die für seine Würde unentbehrlich sind. – Auf der anderen Seite gibt es Artikel 29: „Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.“ – Ja, schreiben Sie sich das mal hinter die grünen Ohren!
Und in der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es auch keine entsprechenden Regelungen. In Artikel 19 haben die Vertragsstaaten deklariert, dass sie Maßnahmen treffen, um Menschen mit Behinderungen ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern. Das steht aber unter dem Progressionsvorbehalt des Artikels 4, nämlich der verfügbaren Mittel und der Verwirklichung nach und nach.
Der Anspruch auf Leistungen ist also kein universelles Menschenrecht. Der Staat hat die Pflicht, im Rahmen seiner Mittel für jedes Mitglied der Gesellschaft auf Teilhabe hinzuwirken. Ihre Prämisse, die Sie in den Antrag geschrieben haben, ist einfach falsch, wie in vielen anderen Anträge auch. Und das werfe ich Ihnen vor: dass Sie die Behindertenpolitik zu dieser Art von Forderungen missbrauchen.
Die anderen wohlfeilen Forderungen, die Sie stellen, fallen ganz schnell auseinander, wenn man sich intensiver damit beschäftigt. Ich mache mal einen kurzen Durchlauf.
Erstens. Das Wunsch- und Wahlrecht wollen Sie ausweiten, insbesondere bezüglich der Leistungen und des Wohnorts und des Pflegetyps. Nach der geltenden Rechtslage gibt es bereits jetzt einen Ausschluss deutlich teurerer Leistungen nur nach einer Abwägung der Situation, nach einer Prüfung der Zumutbarkeit. Das steht in § 104 SGB IX; den muss man halt lesen.
Zweitens. Sie wollen neue Berichtspflichten und neue Fristen einführen. Sie haben selber festgestellt, dass die Behörden schon überlastet sind; Sie wollen sie aber noch weiter überfordern, obwohl es solche Fristen schon längst gibt. Bei Überschreitungen gibt es die sogenannte Genehmigungsfiktion; das heißt, die Leistungsberechtigten könnten sich die Leistungen einfach selber einkaufen. Das stört Sie aber wieder. Sie sagen, das könnten die nicht finanzieren, haben aber offensichtlich überlesen, dass diese Leute Anspruch auf Abschlagszahlungen haben, und zwar nach § 18 Absatz 4 SGB IX.
Ganz wichtig sind Ihnen natürlich die Leistungen für Asylbewerber. Sie fordern Eingliederungshilfen vom ersten Tag an. Wollen wir wirklich den eingliedern, der geduldet ist oder direkt vor der Abschiebung steht? – Das ist ganz bestimmt nicht das Ziel von Behindertenrechtspolitik.
Meine Damen und Herren, der Antrag, den Sie gestellt haben, dient nicht den Menschen mit Behinderungen. Er dient dazu, die Tür zu öffnen für Eingliederung und Extraleistungen für Menschen aus der ganzen Welt. Teilhabe wird so erweitert zu einer Art Nachteilsausgleich für illegale Migranten. Wenn Sie so die Menschen mit Behinderungen für Ihre One-World-Ideologie –