Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst begrüße ich mal den Wunsch nach einem bundeseinheitlich abgestimmten Vorgehen,
und ich begrüße auch, dass damit die gestern wiederholt vorgetragenen Plädoyers dafür wieder aufgegriffen werden.
Ich will an die gestern auch schon erwähnte Initiative des Landes Schleswig-Holstein erinnern:
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins – unter Beteiligung der FDP, der Grünen und der Union –
schlägt vor, einen Perspektivplan für den Zeitraum ab 15. Februar bis April vorzulegen.
Der Bundesregierung vorzuwerfen, dass sie Pläne schmiedet, die sie mit den Ministerpräsidenten diskutieren will, und im Fall von Schleswig-Holstein zu sagen: „So ist es richtig“, das ist ein Widerspruch, den Sie erst mal auflösen müssten. – Erste Bemerkung.
Zweite Bemerkung. Fast alle Forderungen, die Sie hier vortragen,
sind bereits heute im Infektionsschutzgesetz vorgesehen, und sie werden auch bereits heute, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, in der Praxis gelebt,
und zwar durch ein allseits bekanntes Gesetz, dem Sie Mitte November – ich will über die Gründe nicht spekulieren – nicht zustimmen wollten: dem dritten Bevölkerungsschutzgesetz. Jetzt lese ich in Ihrer Begründung – Zitat –:
Der Deutsche Bundestag, der als Gesetzgeber auch die Möglichkeit hätte, das Bundesrecht zu ändern
und selbst hierdurch die Maßnahmen der Pandemiebekämpfung zu vereinheitlichen …
Wenn das so ist,
dann nutzen Sie doch diese Möglichkeit!
Denn der Parlamentarismus würde doch damit gestärkt, wie Sie sagen, wenn Sie die Fehler, die die Koalition macht,
die die Ministerpräsidenten machen, hier konkret benennen würden und wenn Sie dann sagen würden:
Das holen wir zurück, dem stimmen wir zu, und das beschließen wir anders. – Aber warum machen Sie das denn hier nicht?
Sie haben die Möglichkeit.
Stattdessen konzentrieren Sie sich nur auf Verfahrensfragen.
Verfahrensfragen sind wichtig; aber diese Verfahrensfragen dürfen doch nicht dazu führen,
dass in der Bevölkerung der Eindruck entstehen muss, als wäre eine totale Uneinheitlichkeit da und als gäbe es keinen Diskurs, der vernünftig ist.
Und natürlich: Ich bin sehr dafür, dass wir die Parlamentsrechte stärken. Ich bin sehr dafür, dass wir in dieser Woche, ich glaube, 435 Minuten lang hier im Parlament über mit Covid zusammenhängende Sachverhalte diskutieren.
Ich bin sehr dafür, dass wir das stärker nach außen tragen. Aber ich kann doch, wenn ich 435 Minuten Parlamentszeit für die Covid-Debatten verwende, nicht sagen: „Es ist schlecht“, wenn sich dann auch mal die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten in dieser Ministerpräsidentenkonferenz verständigen.
Was wir brauchen, ist natürlich Kohärenz im Vorgehen. Und das, was wir heute liefern, ist leider Gottes – leider Gottes! – zu einem großen Teil nicht das Bemühen um Kohärenz, sondern vermittelt zu einem großen Teil den Eindruck, als ob die Zerstrittenheit und die Profilierung der einzelnen Oppositionsparteien im Vordergrund stehen sollten und müssten.