Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir ein weiteres wichtiges Gesetz auf den Weg, einen weiteren wichtigen Baustein bei der notwendigen Hilfe für die von der Pandemie betroffenen Unternehmen. Es ist und bleibt eine Verpflichtung und Selbstverständlichkeit für uns, dass wir Unternehmen, Mittelständlern, Einzelhändlern, Friseuren, Gastronomen, Künstlern und vielen, vielen mehr, die erheblich von der Pandemie betroffen sind,
helfen. Sie können nichts für die derzeitige wirtschaftliche Situation. Deswegen ist Hilfe für uns hier selbstverständlich. Übrigens: Das ist in keinem anderen Land der Welt so wie in Deutschland. Das sollte man sich bei der ganzen Diskussion immer wieder vor Augen führen.
Natürlich gibt es in einem solchen komplizierten Prozess auch Schwierigkeiten – leider. Das ist ärgerlich, aber aufgrund der Komplexität der Fragestellungen manchmal unvermeidlich. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir jeden Tag mit aller Kraft dafür arbeiten, uns um die Beseitigung aller Probleme zu kümmern und die Dinge anzugehen. Aber im Gegensatz zur Opposition, die nur meckert und motzt, machen wir. Wir lösen die Probleme und bringen das auf die Straße.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Woche konnte die Überbrückungshilfe III scharfgestellt werden: mit einer leichteren Beantragung, mit höheren Hilfen, mit einer schnelleren Auszahlung. Das ist ein wichtiger erster Teil.
Der wichtige zweite Teil ist – das fordern wir seit Beginn der Pandemie –, dass sich Unternehmen auch aus eigener Kraft helfen können, nämlich mit der Erhöhung des steuerlichen Verlustrücktrags. Wir als Finanz-AG der CDU/CSU-Fraktion haben bereits zu Beginn der Pandemie, im April letzten Jahres, einen Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz geschrieben und gebeten, diesen Verlustrücktrag möglich zu machen. Sie haben Gott sei Dank Ihre Skepsis inzwischen aufgegeben. Wir konnten im Juli einen ersten Schritt machen und machen nun den zweiten Schritt: Wir erhöhen den Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro bzw. auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung.
Es ist eben falsch, Herr Glaser, wenn Sie sagen: Es ist nur der Verlust von 2021 auf 2020. – Wenn Sie das Gesetz lesen würden, würden Sie feststellen: Es ist auch der Verlustrücktrag von 2020 auf 2019. Also, es sind faktisch zwei Jahre. Deswegen glaube ich, man sollte sich schon auch mit der Sachlage beschäftigen, wenn man Kritik übt.
Ein weiterer wichtiger Punkt – ich habe mich dafür schon weit vor der Pandemie eingesetzt – ist die Vereinheitlichung der Steuersätze in der Gastronomie für Außer-Haus-Verkauf und Verkauf im Restaurant. Sie kennen ja die Frage im Restaurant: „Zum Hieressen oder zum Mitnehmen?“ Das ist eine Umsatzsteuerfrage, nämlich ob der Steuersatz von 7 Prozent oder 19 Prozent angewandt wird.