Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte am heutigen Tag, der einen wichtigen Schritt für die Gleichstellungspolitik in Deutschland bedeutet, mit einer kurzen Geschichte beginnen. Vor 50 Jahren wurden Kinder in einem Experiment erstmals gebeten, eine forschende Person zu zeichnen. Die Bilder, die dabei entstanden, waren ganz unterschiedlich: Sie zeigten Physiker, Chemiker, sogar Tropenforscher. In einem Punkt aber waren sich die Kinder vor 50 Jahren einig: Sie zeigten zu 99 Prozent Männer. – Das ist eine Situation, die wir verändern wollen. Heute lautet unser Leitsatz für die Gleichstellungspolitik: Frauen können alles! Das ist Fakt und Forderung zugleich.
Frauen müssen aber auch sichtbar sein. Sie müssen auch wirken und gestalten können. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2015 das Führungspositionen-Gesetz beschlossen, und heute gehen wir mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf einen weiteren Schritt voran.
Der Frauenanteil in Vorständen von Unternehmen liegt heute gerade einmal bei etwas über 10 Prozent. Das ist weder zeitgemäß noch gerecht, und im internationalen Vergleich ist es sogar beschämend gering. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetzentwurf regeln, dass in börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau im Vorstand sitzt, wenn der Vorstand aus mehr als drei Personen besteht. Das ist unsere Mindestforderung.
Knapp 70 international operierende Unternehmen fallen unter diese Regelung. Diese Unternehmen sind nicht irgendwelche Unternehmen, sondern sie haben weltweit über 4,5 Millionen Beschäftigte; das sind die großen Player. In knapp 30 dieser Unternehmen findet sich nicht eine einzige Frau im Vorstand. Es wird Zeit, das zu ändern, weil es sich überall auswirkt. In den Bereichen, wo eine Frau Verantwortung in den Chefetagen übernimmt, wo sie mitbestimmt, da geht es auch insgesamt gleichberechtigter und, wie Studien zeigen, auch wirtschaftlich erfolgreicher zu. Deshalb brauchen wir feste Vorgaben.
Denn freiwillig – das haben wir in den vergangenen Jahren gesehen – tut sich leider gar nichts oder viel zu wenig. Das gilt auch für die Zielgrößen, die sich Vorstände und Unternehmen setzen. Fast 80 Prozent der Unternehmen geben bislang für ihre Vorstände die Zielgröße null oder gar keine Zielgröße an: fast 80 Prozent für frauenfreie Vorstandszonen. Und deshalb legen wir mit diesem Gesetzentwurf fest, dass die Zielgröße null künftig begründet werden muss und dass es Sanktionen gibt, wenn dieser Pflicht zur Begründung nicht nachgekommen wird.
Und natürlich ist eines auch klar: Der Bund muss hier genauso mit gutem Beispiel vorangehen. Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion. Deshalb soll es künftig so sein, dass bei Unternehmen, die in Mehrheitsbeteiligung des Bundes liegen, ab drei Mitgliedern und bei Körperschaften des öffentlichen Rechts schon ab zwei Mitgliedern eine Frau im Vorstand sein muss. Das sind über 90 Bundesunternehmen und 150 Körperschaften. Dazu gehören die Krankenkassen sowie die Renten- und Unfallversicherungsträger.
Im öffentlichen Dienst des Bundes setzen wir uns das Ziel, dass bis 2025 50 Prozent der Führungspositionen mit Frauen besetzt sein sollen. Derzeit sind es 37 Prozent in den obersten Bundesbehörden, in den Dienststellen 35 Prozent. Wir sind da schon besser als manch anderer Bereich. Aber wir wollen auch noch mehr Verantwortung übernehmen.
Meine Damen und Herren, ich habe eingangs davon gesprochen, welche Bilder die Kinder vor 50 Jahren von Forschenden gemalt haben. Heute ist dieses Experiment wiederholt worden, und wenn Kinder heute zum Stift greifen, dann malen sie auch Forscherinnen. Das zeigt: Es geht voran.
Wir wollen und können nicht noch mal 50 Jahre warten, bis wir weiterkommen. Nur feste Vorgaben wirken. Deshalb gehen wir diesen Weg. Ich freue mich, dass wir heute ein Gesetz beraten, das wirklich etwas für Mädchen und Jungen gleichermaßen bewirken wird und ein wichtiges Zeichen für eine moderne Gesellschaft setzt.
Vielen Dank.