Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Diskriminierung von homo- und transsexuellen Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr hatte System. Ein Outing war jahrzehntelang nicht nur ein Karriereknick, sondern hat ganze Existenzen schlagartig vernichtet.
Ein Marinesoldat erinnert sich an folgende Worte seines damaligen Standortkommandanten:
Soldaten der Marine, die in so etwas verwickelt sind, können wir nicht in die Welt hinausschicken.
Nach diesen Worten war dieser Soldat degradiert, mittellos, obdachlos. Für das erlittene Unrecht, für Schäden an Gesundheit und beim beruflichen Fortkommen schuldet dieser Staat den Betroffenen in der Tat eine Entschädigung. Darum begrüßen wir Grüne ausdrücklich, dass die Bundesregierung endlich diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch nach der Abschaffung des alten Strafrechtsparagrafen 175 wurde homosexuellen Männern noch bis zum Jahr 2000 generell die Eignung zum Vorgesetzten abgesprochen, und zwar pauschal ohne Bewertung des Einzelfalls. Ihnen blieb die Offizierslaufbahn versperrt, Beförderungen blieben aus, ihnen drohte die Ablösung als unmittelbar Vorgesetzter oder Ausbilder.
Schwule Soldaten hatten im Grunde nur die Wahl, ungeoutet zu bleiben, dann aber als Sicherheitsrisiko zu gelten oder aber das Sicherheitsrisiko auszuschließen und sich zu outen, dann aber den Job als Vorgesetzter zu verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht Homosexualität war das Sicherheitsrisiko, das Sicherheitsrisiko waren Diskriminierungen wie diese, die die Existenz von Menschen zerstört haben.
Konkret zum vorliegenden Gesetzentwurf: Hier gibt es noch einigen Nachbesserungsbedarf. Ich will hier besonders drei Punkte aufführen.
Erstens. Es ist realitätsfremd, davon auszugehen, dass es mit dem formalen Ende der Diskriminierung im Jahr 2000 auch tatsächlich keine Diskriminierung mehr gab. Ein aufgehobener Erlass ändert leider noch nicht das Denken und Handeln. Deswegen fordern auch wir eine Anpassung des Stichtags an das Jahr 2010, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens. Gemessen am häufig lebenslangen Schaden für die Betroffenen, ist eine Entschädigungssumme von maximal 6 000 Euro schlicht zu wenig. Wir fordern daher eine Erhöhung der pauschalen Entschädigungssumme und die Möglichkeit, besondere Härten auch besonders zu entschädigen, wie das der Kollege Höhn eben dargestellt hat.
Drittens. Wir fordern die Möglichkeit einer nachträglichen Beförderung mit entsprechend erhöhten Renten- und Pensionsansprüchen; denn wenn ein Soldat nicht befördert wurde, weil er schwul war, muss auch das entschädigt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich komme zum Schluss. Die Zeit drängt, da viele Opfer inzwischen ein hohes Lebensalter erreicht haben. Lassen Sie uns deswegen gemeinsam dafür sorgen, dass die Entschädigung schnell auf den Weg gebracht wird, dass sie angemessen ist und dass den Menschen damit auch ein Stück ihrer Würde zurückgegeben wird.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.