Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Jahre und viele Entwürfe hat es gedauert, bis der Gesetzentwurf zur EU-Urheberrechtsreform auf dem Tisch lag. Dass die Diskussion darüber gerade wieder sehr emotional und nicht immer ganz sachlich geführt wird, ist vor allem ein Verschulden dieser Bundesregierung. Sie haben die Kulturschaffenden in der Krise im Regen stehen lassen.
Damit schaden Sie dem wichtigen Anliegen, das Urheberrecht für das digitale Zeitalter fit und fair für alle zu gestalten. Als Kultur- und Netzpolitikerin betone ich, dass vom neuen Urheberrecht in erster Linie die Kreativen profitieren müssen. Aber genauso wenig dürfen die Rechte der Nutzer/-innen auf der Strecke bleiben. Die Informations- und Meinungsfreiheit darf im Netz keinen Schaden nehmen.
Wir Grüne wollen eine angemessene Vergütung der Urheber/-innen. Dazu haben wir immer wieder Vorschläge, gerade zum Urhebervertragsrecht, vorgelegt. Deshalb begrüßen wir auch, dass nun erweiterte Kollektivlizenzen und eine Auskunftspflicht samt Geltendmachung durch Verbände eingeführt werden.
In einigen wichtigen Punkten gelingt der ausgewogene Interessenausgleich allerdings nicht, und das ist die Folge Ihres unsäglichen Rumgeeieres zum Artikel 17.
Erst wollten Sie die Uploadfilter verhindern, dann dampfen Sie ausgerechnet die Instrumente, die Missbrauch und Overblocking abwenden, wie zum Beispiel das Pre-Flagging, auch noch wieder ein. Sie haben Ihr Versprechen gebrochen, und das muss man hier auch ganz deutlich sagen.
Statt Internetgiganten einzuhegen, werden diese begünstigt, weil sie mit ihren Filtersystemen ihre Marktmacht jetzt auch noch ausbauen können. Zudem befürchten 19 renommierte Professorinnen und Professoren einen Dammbruch mit unüberschaubaren Risiken für die Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit, wenn der über 50 Jahre alte Konsens zum Umgang mit Zitaten, Parodien, Karikaturen aufgekündigt wird und diese nun vergütet werden sollen. Dies kann weder im Sinne der Kreativen noch unseres Rechtsstaats sein, der sich aus dem freiheitlichen Meinungsbildungsprozess speist.
Auf gar keinen Fall darf der Direktvergütungsanspruch wegfallen. Dieser ist notwendig, damit auch Bands und Filmurheber/-innen angemessen vergütet werden, egal an welcher Stelle sie in der Lizenzkette stehen. Er sollte daher auf die ausübende Kreativbranche begrenzt werden. Verwerter brauchen diesen Schutz nämlich nicht. Die vorgesehene Verbandsklagemöglichkeit muss zudem prozessrechtlich nachgebessert werden, damit die Kreativen ihre Rechte auch wirklich durchsetzen können.
Zum Presseleistungsschutzrecht – das ist ja in Deutschland krachend gescheitert – nur ein Satz: Wenn es jetzt über die EU wiederkommen muss, dann bitte so, dass die Urheber/-innen mit einer Mindestquote daran partizipieren.
Skandalös ist die Verwässerung der Wissenschaftsschranke. Die vollständige Entfristung ist für Bibliotheken, Bildungs- und Forschungseinrichtungen wichtig. Das sehen wir gerade in Zeiten von Corona.
Unser Fazit: Die aktuelle Schieflage muss beseitigt werden. Wir werden dazu Änderungsanträge einbringen.
Vielen Dank.