Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Kollege Ehrhorn von der AfD, wovor haben Sie Angst?
Wovor haben Sie Angst, wenn Sie tatsächlich die Einführung einer Gleichstellungsstiftung für mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinstellen als den Versuch der Dekonstruktion der Gesellschaft?
Also da muss wirklich viel Angst mitschwingen. Ich sage Ihnen aber: Sie brauchen keine Angst zu haben! Uns geht es mit dieser Stiftung um eines: um die Verwirklichung unseres Verfassungsauftrages.
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Und – immer weiterlesen; lernt man schon im Jurastudium –:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Und genau darum geht es auch bei dieser Stiftung.
So steht es in unserem Grundgesetz, und das ist der Verfassungsauftrag, den wir auch als Politikerinnen und Politiker haben.
– Tatsächlich, da steht „Gleichberechtigung“.
Und jetzt sagen Sie: Es ist doch alles gut, Frauen können doch Astronautinnen werden und Bundeskanzlerin, Frauen dürfen auch Vorständin werden. – Aber auf einen weiblichen Vorstand in einem börsennotierten Unternehmen kommen neun Männer, auf eine Bürgermeisterin neun männliche Bürgermeister.
Wir haben eine Rentenlücke von 45 Prozent. „Pech gehabt“, sagen Sie, „Pech gehabt; dann haben die Frauen halt nur halb so viel Rente im Alter wie die Männer – sie hätten doch die Möglichkeit, mehr zu verdienen.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie haben diesen Gleichberechtigungsauftrag aus unserer Verfassung völlig falsch verstanden. Unser Auftrag ist, Strukturen zu schaffen, damit das, was im Grundgesetz auf Papier steht, auch Wirklichkeit wird; das ist unser Auftrag, und da können Sie sich gerne noch eine Lehrstunde abholen.
Und diesen Auftrag können wir auf vielerlei Art und Weise verwirklichen, zum einen durch Gesetze. Ja, das machen wir. Wir schaffen Rahmenbedingungen, damit das gelingt, etwa beim Thema „Mehr Frauen in Führungspositionen“, was wir gerade beraten, oder auch durch das Elterngeld oder beim Ausbau der Kitabetreuung. All das machen wir, um Rahmenbedingungen zu schaffen, manchmal aber auch, wie beim Führungspositionen-Gesetz, durch ganz konkrete Vorgaben.