Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt bin ich der erste Mann in dieser Redeschlacht. Es ist nicht einfach.
Ich möchte mit einem Zitat anfangen: „Ich habe mich benutzt und beschmutzt gefühlt.“ Das hat eine junge Frau im vergangenen Jahr in der Lokalzeitung meiner Heimat erwähnt. Sie wurde von anderen darauf hingewiesen, dass von ihrer Facebook-Seite ein Bild zweckentfremdet und auf einer Pornoseite eingestellt wurde. In kürzester Zeit waren es 2 500 Nutzer, die dieses Bild angeklickt hatten.
Gewalt gegen Frauen geschieht körperlich, sexuell, psychisch durch Drohungen, Ankündigungen, Unterdrucksetzungen oder, wie wir gehört haben, digital. Digitale Erscheinungsformen der Gewalt sind beispielsweise, wie wir es auch schon gehört haben, das herabwürdigende Bloßstellen im Internet oder das Ausspähen von Frauen in ihrem Bewegungsradius oder in ihren sozialen Kontakten.
Alle vier vorgelegten Anträge – zwei von Bündnis 90/Die Grünen, einer von der FDP und einer von der Linken – stellen Forderungen auf oder beklagen Defizite im legislativen, exekutiven oder judikativen Bereich. Viele Forderungen davon haben wir schon erfüllt. Nicht alle machen aus meiner Sicht Sinn. Drei kurze Anmerkungen:
Erstens. In dieser Legislaturperiode – das haben wir auch schon gehört – wurde unter Federführung des zuständigen Bundesfamilienministeriums das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auf den Weg gebracht, das erhebliche Bezuschussungen von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen mit sich bringt. Zusätzlich gibt es das Projekt „Schutz vor digitaler Gewalt“ in Kooperation von Bund und Ländern. Und es wurde im Familienministerium ein runder Tisch gebildet unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände; denn das Phänomen spielt sich vor Ort ab. Hier muss es die entsprechend tragfähigen Strukturen geben. In vielen unserer Wahlkreise gibt es solche Strukturen. Bei mir im Wahlkreis ist das seit mehreren Jahrzehnten der Verein Brennessel e. V.
Zweitens. Die Koalition hat in dieser Legislaturperiode deutlich Flagge gezeigt und das scharfe Schwert des Strafrechts genutzt: Unbefugte Eingriffe in den privaten Bereich oder intimen Bereich – § 201a und § 184k StGB – werden mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Gerne hätten wir beim Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität die Unterstützung der heutigen Antragsteller gehabt. Sie haben aber bei der für eine effektivere Verfolgung erforderlichen Bestandsdatenauskunft Ihre Zustimmung leider verweigert.
Drittens haben wir mit den genannten Regelungen im Strafrecht auch die Grundlage für die von Ihnen geforderten statistischen Erfassungen in künftigen Kriminalstatistiken geschaffen; denn diese Delikte werden leider – „leider“, weil es sie immer noch gibt – darin auftauchen. Schon heute werden die Opfer nach dem Geschlecht erfasst. Die von Ihnen geforderten immer weiter gehenden Verfeinerungen der Kriminalstatistik sorgen aus meiner persönlichen Sicht nicht für mehr Klarheit. Das ist eine Statistik, nicht mehr und nicht weniger. Es ist kein kriminologisches Werk. Diese Verfeinerungen würden für einen Verlust des Überblicks sorgen.
Schlussendlich hat das Bundesinnenministerium eine Prüfung zugesagt – das haben wir mehrfach gehört –, um gemeinsam mit den Bundesländern frauenfeindliche Straftaten noch sichtbarer zu machen. Diese gilt es aus meiner Sicht abzuwarten.