Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Urlaub, Reisen: Das ist wohl die schönste Zeit des Jahres und eine Zeit der Erholung, auf die sich viele sehr freuen. – Ich hoffe – wahrscheinlich gemeinsam mit Ihnen allen –, dass es alsbald wieder dazu kommt, dass wir alle diese Zeit auch unbeschwert genießen können.
Zu diesem Unbeschwert-genießen-Können gehört aber auch, dass die rechtliche Absicherung gegeben ist, und dazu möchte ich heute mit diesem Gesetzentwurf einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
Meine Damen und Herren, innerhalb der gesamten EU gilt für Pauschalreisen – und das ist richtig; deswegen müssen wir diesen Grundsatz auch weiterhin genau so umsetzen –: Die Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent wird. – Mit dem Gesetzentwurf, den ich heute vorstelle, stellen wir den Verbraucherschutz im Reiserecht auf ein neues, auf ein stabileres Fundament; denn das ist nötig.
Sie alle erinnern sich: Im September 2019 haben die Reiseveranstalter der Thomas-Cook-Gruppe Insolvenz angemeldet – die bis dato größte Pleite eines Touristikkonzerns. Der deutsche Kundengeldabsicherer hat den Pauschalreisenden nur einen Bruchteil der Ausfälle ersetzt. Das hat viele Menschen hart getroffen. Diese Menschen konnten wir dann nicht im Regen stehen lassen – Sie erinnern sich –, und deshalb sind wir als Staat eingesprungen.
Mit der freiwilligen Ausgleichszahlung haben wir vieles aufgefangen. Wir haben aber auch klargemacht, dass wir uns dieses Geld, mit dem wir in Vorleistung getreten sind, von denen, die Verantwortung haben, auch wieder zurückholen, wenn das möglich ist. Klar ist aber auch, dass es in Zukunft nicht erneut zu solchen Feuerwehreinsätzen der öffentlichen Hand kommen soll, und deswegen schaffen wir jetzt ein besseres System.
Unser Gesetzentwurf sieht einen Fonds vor, in den die Reiseanbieter von Pauschalreisen einzahlen. Wird dann ein Reiseanbieter insolvent und kann seine versprochenen Leistungen deshalb nicht mehr erbringen, dann springt dieser Reisesicherungsfonds ein. Damit schaffen wir ein komplett neues Absicherungssystem.
Im alten System erfolgte die Kundengeldabsicherung, indem die Reiseveranstalter Verträge mit Banken oder Versicherungen abgeschlossen haben. Diese Kundengeldabsicherer konnten ihre Gesamteinstandspflicht aber auf 110 Millionen Euro pro Jahr begrenzen. Das war eben ein großes Problem, wie sich bei der Thomas-Cook-Pleite herausgestellt hat. Denn sie hat uns gezeigt, dass die Möglichkeit, die Haftung zu begrenzen, zu Unsicherheiten führt, wenn es darum geht, wer denn jetzt der Leidtragende ist. Es besteht die Gefahr, dass Pauschalreisende – wie im vorliegenden Fall – auch durch die Reiseveranstalter nur unzureichend abgesichert werden. Dieser Gefahr begegnen wir jetzt mit dieser Fondslösung ganz effektiv.
Die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro pro Jahr wird im neuen System komplett abgeschafft. Die gibt es nicht mehr. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass Kundinnen und Kunden auch dann nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn ein großer Reiseveranstalter in die Knie geht. Gerade die gegenwärtige Coronapandemie zeigt uns ja, wie wichtig es ist, auch für schlechte Zeiten der Reisebranche gewappnet zu sein. Der Fonds muss eine Insolvenz des umsatzstärksten Reiseanbieters auffangen können und die Insolvenz eines mittelgroßen Anbieters noch dazu. Das macht also deutlich: Das wird eine Summe sein, die dann auch ausreichend ist. Deswegen haben wir diese beiden Größen angesetzt.
Das Fondsvermögen bauen die Reiseanbieter selbst auf, und spätestens Ende 2026 soll der Fonds sein Zielvolumen erstmalig erreicht haben. Was ist bis dahin? Bis es so weit ist, übernimmt der Staat die nötige Garantie für Bankkredite, die der Fonds eventuell aufnehmen muss, damit im Entschädigungsfall die Leistungen bis dahin auch erbracht werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wünschen uns, dass die Reisebranche nach der Coronapandemie ganz, ganz schnell wieder auf die Füße kommt. Dafür braucht es aber auch das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sodass sie dann, wenn es – hoffentlich bald – wieder möglich ist, auch verreisen. Mit diesem Gesetzentwurf leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass diese Rechtssicherheit dann auch da ist, und schaffen dadurch Vertrauen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Nächster Redner ist der Kollege Sebastian Münzenmaier, AfD-Fraktion.