Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ja, es ist wahr: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe aufgehoben, und daran können wir nicht vorbei. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber und die Gesellschaft legitimiert bleiben, einer Entwicklung entgegenzutreten, an deren Ende sich der assistierte Suizid als normale Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte und kranke Menschen etablieren könne, die geeignet sei, autonomiegefährdende soziale Pressionen zu entfalten. – So das Urteil vom 26. Februar 2020, Randnummer 248.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, in Deutschland sterben jedes Jahr etwa 10 000 Menschen den Suizidtod. Die Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl der Suizidversuche etwa beim 10- bis 30-Fachen liegt. Von denen, die einen Suizidversuch überleben, wissen wir, dass circa 90 Prozent keinen zweiten Versuch unternehmen. Deswegen, glaube ich, steht ganz im Vordergrund unserer Aufgabe, die Suizidprävention so zu organisieren, dass die Rahmenbedingungen, die wir vorfinden, nicht dazu ermuntern, dass die Zahl der Suizide steigt. Unsere erste Aufgabe ist die Suizidprävention.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu gehört, sich damit auseinanderzusetzen, was Suizidalität bedeutet. Suizidalität ist kein individuell über die Zeit beständiges Phänomen. Der in der Psychiatrie bekannte Zustand der kognitiven Einengung akut suizidgefährdeter Personen kann über Wochen hinweg den Eindruck einer eindeutigen Entschlossenheit hervorrufen. Suizidalität ist dennoch ein Phänomen, welches sich in menschlichen Beziehungen entwickelt, sich in Beziehungen ereignet und durch Erfahrungen in Beziehungen auch verändert. Sie ist kein beständiger psychischer Zustand; vielmehr befinden sich suizidale Menschen meist in einem Zustand der Ambivalenz, und auch die Einschränkung der medialen Verbreitung von Suizidmethoden und Anleitung hat nachweislich suizidpräventive Effekte.
Deswegen, finde ich, muss zunächst einmal die Frage der wirksamsten Suizidprävention in den Vordergrund. Dazu gehört auch eine gehörig lange Zeit, um diese fehlende Konstanz des Willens und die Dynamik der Entwicklung der Suizidalität in Begegnungen, in Beziehungen und in menschlichem Miteinander sich entwickeln zu lassen.
Ich bin sicher, dass das noch etlicher Debatten bedarf.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.