Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt ihn, den autonomen, selbstbestimmten, frei handelnden Menschen, der sich im Zweifel entscheidet: Ich will den Freitod. – Aber wenn wir in einer solchen Parlamentsdebatte Orientierung suchen – was und wie sollen wir als Parlamentarier gesetzlich etwas regeln? –, dann beschäftigt mich zuallererst einmal die Tatsache, dass über 90 Prozent derer, die eine Suizidhandlung vorgenommen haben, Menschen sind, die an einer psychischen Erkrankung leiden; in der Regel an einer Depression. Alle Erfahrung aus der Arbeit mit solchen Menschen zeigt, dass diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit passgenauen, zielgruppenspezifischen und niedrigschwelligen Suizidpräventionsangeboten sehr wirksam geholfen werden könnte.
Wer sich selbst das Leben nehmen will, befindet sich meist in einer absoluten Ausnahmesituation, in einer Situation von schrecklicher Verzweiflung und großer Lebensangst. Deshalb trifft nur eine sehr geringe Zahl eine wirklich dauerhaft frei getroffene Entscheidung. Aus meiner eigenen Erfahrung, die ich in den letzten Jahren mit aus meiner Familie Verstorbenen gemacht habe, weiß ich, dass am Lebensende sehr oft Todeswunsch und Lebenswunsch sehr nahe beieinanderliegen, im gleichen Gespräch oft nur zwei, drei Sätze auseinander.
Was folgt jetzt daraus? Ich glaube, wenn wir als Parlament etwas regeln wollen, dann sollten wir als Allererstes darauf Wert legen, dass wir ein umfassendes legislatives Schutzkonzept schaffen, zu dem folgende Maßnahmen gehören müssen: ein verlässlicher und flächendeckender Ausbau von Hospiz- und Palliativangeboten mit sowohl medizinisch-pflegerischer als auch psychosozialer und seelsorgerischer Begleitung, der Ausbau von suizidpräventiven Angeboten sowie der Ausbau von Angeboten gegen Einsamkeit und Isolation. Eine frei verantwortliche Entscheidung kann man nur treffen, wenn alle möglichen Alternativen und alle Möglichkeiten, die das Leben bietet, bekannt, offen und auch zugänglich sind.
Freier Wille ist nur wirklich frei bei ausreichender und umfassender Information. Ich finde, das zu gewährleisten, ist zuallererst unsere Verpflichtung und Aufgabe als Politiker und Gesetzgeber.
Ich glaube, wenn wir das schaffen, dann verhindern wir, dass unsere Gesellschaft möglicherweise auf eine schiefe Bahn gerät, weil wir dem Lebensschutz gerade der vulnerablen Gruppen nicht mehr den gebührenden Rang einräumen. Das sollten wir zuvörderst zur Aufgabe der Politik machen.
Vielen Dank.