Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass wir heute diese offene Orientierungsdebatte zur Suizidhilfe führen. Ich selbst bin noch auf der Suche nach der richtigen Lösung. Viele Jahre habe ich als Altenpflegerin und als Fachkraft für Gerontopsychiatrie gearbeitet. Dabei habe ich viele schöne, rührende Situationen, aber auch viele traurige Ereignisse mit den mir anvertrauten Menschen erleben dürfen. Für mich ist und war es immer selbstverständlich, den letzten Weg gemeinsam zu gehen. Dabei habe ich bei schwerstkranken austherapierten Menschen die Angst, die Schmerzen und die Verzweiflung hautnah miterlebt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffnet uns eine Möglichkeit zur Suizidhilfe, die nicht nur alten und schwerstkranken Menschen hilft, sondern auch Menschen in jeglichen furchtbaren Krisensituationen sowie Menschen mit schwersten psychischen Erkrankungen Hilfe anbieten kann. Meines Erachtens gibt es dort keine Begrenzung. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns intensiv mit der Suizidprävention auseinandersetzen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie glauben nicht, wie oft ich den Satz gehört habe: Ach, wäre ich doch schon tot! – Oft verblasst dieser Wunsch, wenn die Menschen gut umsorgt, begleitet und palliativ gut versorgt werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich dringend appellieren, dass wir uns darum kümmern, diese immer noch bestehenden Defizite in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu beseitigen
und den weiteren wichtigen Bedarf und Ausbau voranzubringen.
Denn Hospiz- und Palliativversorgung sind schon in sich ein wichtiger Teil der Suizidprävention. Suizidhilfe muss das bleiben, was sie bislang gewesen ist: eine Ausnahme in Extremsituationen schwersten Leidens. Ich möchte keine Regelung, die die Suizidhilfe zu einer neuen Normalität des Sterbens macht.
Am meisten haben die Menschen Angst, dass ihr Leben an technischen Geräten hängend endet. Nur: Man muss am Lebensende nicht alles über sich ergehen lassen, und da besteht ein riesiges Informationsdefizit. Therapieabbruch und Therapieverzicht gehören auch zu einer guten Palliativversorgung. Wir werden auch noch darüber nachdenken müssen, wie die Einrichtungen selbst mit diesen Fragen umgehen werden. Ich möchte in keiner Einrichtung arbeiten, wo Suizidhilfe gestattet ist. Ich möchte keine Suizidhilfe leisten. Möchten Sie das? – Ich verurteile keinen Suizid. Glauben Sie mir, auch das habe ich schon ganz oft erlebt, und es ist furchtbar. Ich möchte nicht, dass daraus ein Dienstleistungssystem wird.
Vielen Dank.