Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spät am Abend noch zwei Steuergesetze, die, wie die Staatssekretärin sagte, es in sich haben. Es ist aber nicht nur spät am Abend, sondern – das muss man ehrlicherweise auch sagen – das Bundesfinanzministerium bringt diese beiden wichtigen Gesetzentwürfe auch spät ein. Als Fußballer würde ich, gerade was das KöMoG, das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, angeht, sagen: Es wird dem Gesetzgeber in der 88. Spielminute auf dem Spielfeld präsentiert, und wir haben jetzt zwei Minuten Zeit, mit diesem Unterfangen vernünftig umzugehen. Das wird nicht ganz einfach, weil es eine größere Operation am Steuerrecht ist.
Dass wir dahinterstehen, haben wir mehrfach gezeigt, und ich weise gerne darauf hin, dass wir bereits im März und im Juni 2020 im Koalitionsausschuss diese Vereinbarungen getroffen haben. Das ist fast ein Jahr her, und erst jetzt kommt der Entwurf des Bundesfinanzministers hier im Bundestag an. Von daher habe ich das Gefühl, das ist nicht so richtig gewollt. Ich bin froh, dass wir durchgesetzt haben, dass wir darüber jetzt so diskutieren.
Gar nicht mehr in der regulären Spielzeit sind wir beim ATAD-Umsetzungsgesetz; da sind wir schon, wenn man es wohlwollend sieht, in der Nachspielzeit. Diese Richtlinie – Herr Kollege Glaser hat darauf aufmerksam gemacht – hätte bis zum 31. Dezember 2019 umgesetzt werden müssen,
was uns jetzt in zweierlei Hinsicht Probleme bringt: Wir haben zwei Vertragsverletzungsverfahren am Laufen, und wir müssen überlegen, ob Gestaltungsverhinderungen, die wir ins Gesetz bringen wollen, im Hinblick auf die Verfassung rückwirkend überhaupt möglich sind. – Von daher wird auch das eine nicht ganz einfache Operation. Umso mehr bedauere ich, dass die Zeit, in der wir das hier im Bundestag beraten können, sehr kurz ist.
Eigentlich wäre es so einfach gewesen, wenn man eine Unternehmensteuerreform oder eine Modernisierung des Unternehmensteuerrechts gewollt hätte. Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits im November 2019 eine Blaupause vorgelegt, die man hätte übernehmen können, in der wir genau die wichtigen Punkte benannt haben, die notwendig sind, damit wir im internationalen Steuerwettbewerb mithalten können. Da geht es um Wettbewerbsfähigkeit, da geht es um Bürokratieabbau, da geht es um verbesserte Strukturen.
Wir sind uns, glaube ich, einig – die Staatssekretärin hat es ja eben auch angesprochen –, dass das Steuerrecht – die Steuerbelastung, die Steuerstruktur – ein wichtiger Standortfaktor ist. Und gerade in dieser Situation, in der wir ja darüber nachdenken, wie nach der Pandemie auch in der Wirtschaft der Neustart gelingen kann, ist es umso wichtiger, die richtigen steuerlichen Rahmenbedingungen zu setzen. Von daher gibt es mit dem KöMoG einen richtigen Ansatz, aber, liebe Frau Staatssekretärin, das geht uns nicht weit genug. Ich glaube, wir sollten in den Beratungen die Zeit dafür nutzen, zu überlegen, ob es nicht noch weitere Verbesserungen in diesem Gesetzentwurf geben kann.
Ich will gar nicht abheben auf die Frage der Steuerbelastung. Wir sind der Auffassung – Sie kennen unseren Vorschlag –, dass nicht entnommene Gewinne, also Gewinne, die im Unternehmen verbleiben, höchstens mit 25 Prozent besteuert werden sollen, damit die notwendige Liquidität in den Unternehmen bleibt, um Innovationen zu ermöglichen und Investitionen durchzuführen. Darüber werden wir gerne mit Ihnen diskutieren. Aber die Diskussionsbereitschaft, lieber Herr Kollege Daldrup, in diesem Punkt ist bei Ihnen ja nicht sehr ausgeprägt.
Also werden wir uns um die Punkte kümmern müssen, die Sie uns jetzt netterweise über den Finanzminister vorgelegt haben.
Da geht es um die rechtsformneutrale Besteuerung, ein wichtiges Instrument, weil ein Großteil der Unternehmen in Deutschland als Personengesellschaften organisiert sind. Aber der Gesetzentwurf schafft nur Regelungen für Personenhandelsgesellschaften, also Einzelunternehmen; Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind derzeit außen vor. Darüber werden wir uns unterhalten müssen.
Das Thema des sogenannten Sonderbetriebsvermögens – das ist nicht das, was im Gesamtvermögen ist, also was nicht im zivilrechtlichen Eigentum der Personenhandelsgesellschaft ist – ist ein Problem, weil es mit eingebracht werden müsste oder stille Reserven aufgedeckt werden müssen. Wir haben da also noch einige Punkte.
Aber, wie gesagt, das Optionsmodell ist eine Möglichkeit. Bei der letzten großen Unternehmensteuerreform, die übrigens auch schon zwölf Jahre zurückliegt, haben wir die sogenannte Thesaurierungsbegünstigung eingeführt: dass eine Personengesellschaft nicht entnommene Gewinne begünstigt besteuern kann. Immerhin 0,09 Prozent der Personengesellschaften nehmen diese Regelung in Anspruch. Das sollte doch für uns als Gesetzgeber ein Indiz dafür sein, dass es hier Reformbedarf gibt. Wir glauben, dass es richtig ist, beides zu tun: ein vernünftiges Optionsmodell für die Personengesellschaften zu gestalten, aber auch die Thesaurierungsbegünstigung zu verbessern. Ich wäre froh, wenn wir hier eine gewisse Bereitschaft, die ich bei den Bundesländern in Teilen sehe, auch bei der SPD-Fraktion noch hervorrufen könnten.
Wir werden dann noch das ATAD-Umsetzungsgesetz – wie gesagt: in der Nachspielzeit – besprechen, diskutieren. Das ist keine reine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie, wie wir sie uns vorgestellt haben; da sind einige Dinge noch mit reingekommen. Das ist in einem Kompromiss in der Koalition so vereinbart worden; dazu stehen wir auch. Aber ich möchte nur den Hinweis geben: Mit der Niedrigbesteuerungsgrenze von 25 Prozent tun wir uns wirklich keinen Gefallen; darüber muss dringend geredet werden. Die ganze Fachwelt, also alle politischen Parteien – außer der SPD und Bundesfinanzminister Scholz –, sind sich da einig: Wir brauchen hier – gerade vor dem Hintergrund der Vorschläge der OECD zu Steuerkonzepten der zweiten Säule, also der Mindestbesteuerung – eine Herabsetzung.