Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Legislaturperiode haben wir den Kohleausstieg beschlossen. Das war ein großer Schritt in Richtung Klimaschutz und CO2-freie Energieversorgung. Spätestens bis zum Jahr 2038 steigen wir aus der Kohleverstromung aus.
Heute geht es um die bergrechtliche Seite; denn unabhängig vom Endzeitpunkt des Kohleausstiegs – ob 2038 oder vielleicht auch noch ein paar Jahre früher – gilt, dass dieser Ausstieg natürlich große Folgen für die Tagebaue hat. Wenn wir die Kraftwerke herunterfahren, dann müssen die Tagebaue eben auch umgeplant werden. Das betrifft als Erstes das Rheinische Revier. Dort werden bis Ende nächsten Jahres bereits acht Blöcke vom Netz gehen, dann werden weitere elf bis zum Jahr 2030 in der Lausitz und im Rheinland stillgelegt, und danach gehen noch einmal elf Blöcke im Rheinland, in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier vom Netz.
Deshalb hat RWE schon mit den Umplanungen begonnen. Das ist auch nötig. Wie wir alle wissen, soll der Restbestand des Hambacher Forsts erhalten bleiben. Der Abstand zwischen den Abbruchkanten der Tagebaue und den Ortschaften – das ist meinem Kollegen Günter Krings besonders wichtig – soll größer ausfallen als nach der bisherigen Leitplanung, und vor allem sollen insgesamt etwa 1,2 Milliarden Tonnen weniger ausgekohlt werden.
Solche Genehmigungsverfahren, die jetzt erforderlich werden, dauern sehr lange. Es gibt eine große Öffentlichkeitsbeteiligung und komplizierte Verfahren; denn es geht ja um viel. Es werden ganze Landschaften umgeplant. Wenn wir diesen ambitionierten Ausstiegspfad jetzt umsetzen wollen, dann müssen wir uns auch mit diesen Genehmigungsverfahren beeilen.
Das hat die Kohlekommission angemahnt; das brauchen aber auch die Kommunen vor Ort für eine sichere kommunale Planung. Sie müssen wissen, wo sich letztlich der Tagebaurestsee befinden wird, wo landwirtschaftliche Flächen, Bauland und dergleichen entstehen werden.
Und da setzt die Novelle an. Wir werden die Hauptbetriebspläne länger laufen lassen, wir werden es ermöglichen, dass Projektmanager – der Name sagt es schon – die Verwaltungsverfahren als Verwaltungshelfer managen. Es wird daneben die Möglichkeit zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn geben, und Klagen gegen diese Maßnahmen sollen unmittelbar vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben werden können; die Verfahren sollen damit beschleunigt werden.
Wir stehen jetzt am Beginn des Raumordnungsverfahrens. Die Landesregierung NRW hat bereits eine neue Leitentscheidung vorgelegt. Damit fängt es an; das ist der erste Schritt. Wir sind also schon in einem guten Verfahren und brauchen jetzt genau diese bergrechtliche Ergänzung hier.
An anderer Stelle reden wir darüber, welche Energien an die Stelle der Kohle treten werden, und über die Hilfen, die die Regionen bekommen, damit dort auch etwas Gutes entstehen kann.
Zwei andere Punkte, die auch in dieser Novelle enthalten sind und mit dem Kohleausstieg nichts zu tun haben, will ich noch kurz darstellen:
Zum einen geht es um die Erdwärme und Geothermie. Hier vereinheitlichen wir die Fristen, und es gibt einheitliche Ansprechpartner. Das soll den manchmal kleinen Unternehmen, die sich daranmachen, helfen; das ist gut für die Entwicklung der Geothermie.
Zum anderen regeln wir klar, nach welchem Rechtsregime Lithium gefördert wird, vor allem das Lithium in wässrigen Lösungen, das wir etwa im Oberrheingraben finden. Dort gibt es erhebliche Vorkommen. Das soll nun auch als bergfrei gelten, damit dort eben Investoren tätig werden können, um diesen kostbaren und wichtigen Rohstoff zu bergen. Das ist wichtig für die Energiewende, für die Verkehrswende und für Zukunftstechnologien in Deutschland.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Wir kommen zu dem Abgeordneten Enrico Komning von der AfD-Fraktion.