Fangen wir noch einmal an; das geht von meiner Redezeit ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Vorbereitung liegt der Schlüssel zum Erfolg. Als Abgeordnete brauchen wir für viele unterschiedliche Entscheidungen immer wieder genaue Daten und verlässliche Zahlen. Dabei hat sich jeder von uns bestimmt schon mal die Frage gestellt: Wie viele Personen betrifft das eigentlich? Hat jemand mal eine Statistik dafür? Haben wir dafür zuverlässige Zahlen? – Eines ist klar: National wie international steigen Bedarf und Anforderungen an die Bevölkerungsstatistik.
Der Zensus muss digitalisiert sein, er muss schneller und präziser sein. Wirtschaftlicher – sprich: günstiger – soll er werden und Bürgerinnen und Bürger von teils lästigen und redundanten Befragungen befreien – und das immer mit Blick darauf, dass wir stets aktuelle Daten benötigen, zum Beispiel für den Bau einer Schule vor Ort oder für bundesweite Förderprogramme.
Der Weg in die Zukunft ist ein registerbasiertes Verfahren zur Datenermittlung; das haben wir in der öffentlichen Anhörung auch so zu hören bekommen. Nur so kann es uns gelingen, den hohen Standards und Anforderungen an einen modernen Staat sowie an künftige statistische Ermittlungen von Einwohnerzahlen gerecht zu werden und diese dann auch in der Praxis zu erfüllen.
Die Grundlage für diese Zukunft schaffen wir jetzt mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf. Es gilt, die Daten aus den unterschiedlichen Registern in Deutschland nun besser für die amtliche Statistik nutzbar zu machen.
Register, das sind Datenbestände der öffentlichen Verwaltung; diese sind entweder notwendig, um Verwaltungsleistungen erbringen zu können, oder es sind Daten, die von Verwaltung und Politik unterstützend genutzt werden können, so zum Beispiel die örtlichen Melderegister oder das Handelsregister.
Entscheidend ist, dass mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften genau das getan wird, was der Entwurf bereits im Titel offenbart, nämlich: Es werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Verfahren erprobt werden können, um nach dem Zensus 2022 verlässliche Daten für weitere Bevölkerungsstatistiken erheben zu können.
Die Daten aus dem Zensus 2022 sollen unter anderem genutzt werden, um zum Beispiel Methodentests durchzuführen, die die Erprobung von Verfahren zur Verknüpfung von Registern ermöglichen, um ein statistisches Einrichtungsregister aufzubauen, das Informationen zu Anstalten und Gemeinschaftsunterkünften enthält oder, um ein weiteres Beispiel zu nennen, um in Zukunft vorhandene Daten zur Ermittlung verschiedener Merkmale nutzbar machen und Lieferverpflichtungen für weitere Erhebungsmerkmale erfüllen sowie das Anschriftenregister weiterentwickeln zu können.
Der Gesetzentwurf enthält zusammen mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen darüber hinaus Maßnahmen, um Daten statistisch zu bereinigen, Unstimmigkeiten zu klären und so insgesamt zu einem hochqualitativen Datenniveau beizutragen.
Ich bedanke mich bei meinem Kollegen Thomas Hitschler von der SPD und bitte um und rechne mit Ihrer Zustimmung.
Herzlichen Dank.