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229. Sitzung
Mittwoch, 19. Mai 202119. Wahlperiode, 229. SitzungSoziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland
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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tragen Sie eigentlich Damenunterwäsche? Erzählen Sie doch mal: Wie masturbieren Sie denn? – Fanden Sie das jetzt übergriffig? Solche Fragen müssen transgeschlechtliche Menschen in Deutschland beantworten, wenn sie beim Standesamt ihren personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde korrigieren lassen wollen. Nach dem Transsexuellengesetz brauchen sie dafür zwei unabhängige Gutachten und ein gerichtliches Verfahren. Das empfinden viele Betroffene zu Recht als demütigende Schikane.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Diese Verfahren sind teuer, sie belasten die Menschen in einer ohnehin schon schwierigen Lebenssituation, und sie sind unnötig. Sie sind unnötig, weil spätestens seit Öffnung der Ehe für alle und seit Aussetzung der Wehrpflicht ohnehin kaum noch rechtliche Konsequenzen mit diesem Geschlechtseintrag verbunden sind. Und sie sind unnötig, weil in all den Ländern – weltweit –, die sich längst von diesen Verfahren verabschiedet haben, es gerade nicht zu den oft beschworenen Falschangaben oder zum Hin- und Herwechseln des Geschlechtseintrags gekommen ist.

Auch in Deutschland kommt es nach dem Transsexuellengesetz und der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei diesem Geschlechtseintrag gerade nicht auf das rein biologische Geschlecht an, sondern auf das subjektive Geschlechtsempfinden: die geschlechtliche Identität. Dafür gibt es keinen besseren Experten als den jeweiligen Menschen selbst. Deshalb muss die reine Selbstauskunft beim Standesamt auch ausreichen, und wir sollten das Transsexuellengesetz endlich abschaffen.

Beifallbei der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vier Jahre lang hatten Sie in der Koalition – auch die SPD – Zeit gehabt. Es gab ja viele Versprechen, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

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