Nein.
Das Bundesverfassungsgericht war es, das die gröbsten Zumutungen 2008 und 2011 gestoppt hat, und es wäre eine richtige Reaktion gewesen, die Gesetzesruine TSG in der Folge politisch abzubauen und vergangene Fehler so gut es geht, zu heilen.
Statt der leidigen Gutachtenzwänge sollte aus unserer Sicht eine Vornamensänderung beim Standesamt als einfacher Verwaltungsvorgang möglich sein. Wir finden es falsch, dass Menschen nutzlose Prozeduren durchlaufen müssen, bis der Name in ihren Dokumenten zum Erscheinungsbild passt und bei Personenkontrollen keine Erklärungsnöte mehr drohen. Wir wollen, dass queere Menschen, dass trans- und nonbinäre Menschen gestärkt und unterstützt sind statt andauernd angreifbar, wie es aktuell die Situation ist.
Ich komme zum Schluss. Auch der Zugang zur Gesundheitsversorgung muss für Transpersonen besser geregelt sein. Wir müssen Bedarfe gesetzlich anerkennen, für die derzeit noch mühsame Antragsarien nötig sind. Einen Antrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung haben wir als Linke vorgelegt. Wir beantragen ebenfalls, dass die vergangenen Menschenrechtsverletzungen aufgearbeitet und die Opfer entschädigt werden. Schweden entschädigt in dieser Sache seit 2016. Auch in Deutschland ist es an der Zeit.
Vielen Dank.
Es hat das Wort Marc Henrichmann von der CDU/CSU-Fraktion.