Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Sie können mich hören. Ob Sie mich verstehen, das ist die andere Frage; denn beim Verstehen kommt zum einen die akustische und zum anderen die mentale Seite zum Tragen.
Ich habe die Diskussion jetzt verfolgt und habe den Eindruck: Ich bin auf der falschen Baustelle, ich bin vollständig im falschen Raum. – Wir diskutieren darüber, dass wir in diesem Land das TSG ändern, dass wir das TSG abschaffen. Aber ich glaube, viele haben überhaupt keinen Blick in das TSG geworfen, auf das, was darin steht. Im TSG steht nämlich etwas drin zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens von Personen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Das wird auf Grundlage des TSG geändert und nichts anderes – keine Operationen, keine Transitionen, gar nichts von dem Zeug,
sondern nur die Personenstandsänderung.
Bei der Personenstandsänderung – das darf ich sagen – hat Christine Lambrecht als Ministerin einen zweiten Anlauf gemacht, nachdem der erste von Katarina Barley krachend auch an der Community gescheitert ist, und zwar mit einem sehr guten Gesetz, bei dem die Ablösung des TSG durch Eingliederung in das Bürgerliche Gesetzbuch, wo es hingehört, im Mittelpunkt stand. Da gehört es hin und nirgendwo anders.
Liebe Kollegin Wiesmann, ich habe mich schon auch an der falschen Baustelle gesehen, als ich hörte, was die Union alles gemacht haben soll
und was im Maschinenraum von Christine Lambrecht im Justizministerium dann offensichtlich nur noch vollzogen worden sein soll. Ich glaube, wir müssen die Realität so sehen, wie sie ist. Ich sage auch an dieser Stelle: Ich bin koalitionstreues Mitglied dieses Hauses, und ich weiß, was Verträge sind – pacta sunt servanda –; aber ich erwarte, dass Verträge von beiden Seiten eingehalten werden und nicht nur von uns.
Ich weiß, dass die Union an bestimmten Stellen uns entgegengekommen ist, so wie das in einem Vertrag der Fall ist. Deshalb hätte ich eigentlich erwartet, dass bei der kleinen Frage, die noch offen war, nämlich ob in diesem Land weiterhin für die Änderung des Eintrags im Personenstandsregister eine Begutachtung erforderlich ist, wenigstens von irgendwoher – vom Innenministerium oder von der Fraktion – das Signal kommen würde, dies zu ändern. Bei Ihnen, Kollegin Wiesmann, wäre es vielleicht da gewesen, aber die Parteilinie ist – wie das so oft in großen Fraktionen und Parteien ist – eine andere. Mir tut das wirklich leid.
Aber deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt den beiden Gesetzentwürfen von Grünen und FDP zuzustimmen – welchem soll man überhaupt zustimmen? –, kann ich mir nicht vorstellen.
– Wir haben zwar die Auswahl. Aber wenn die SPD der Forderung folgte, einem der Gesetzentwürfe zuzustimmen, dann gäbe es rechnerisch keine Mehrheit. Es ist also ein ganz durchsichtiges Spiel.
Ich sage auch ganz offen und ich sage das auch ganz deutlich: Mir gefällt es nicht, wenn man mit der Abschaffung des TSG, nämlich der Abschaffung der Regelungen zum Personenstand, durch die Hintertür, wie es Bündnis 90/Die Grünen und auch die FDP wollen, gleichzeitig – –