Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der deutsche Ausstieg aus der Kohleverstromung ist eine Jahrhundertaufgabe und eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende bei uns in Deutschland. Seit Mitte letzten Jahres ist das Kohleausstiegsgesetz in Kraft, und mit diesem Gesetz klären wir die energiepolitischen Herausforderungen, die mit dem Kohleausstieg verbunden sind, rechtssicher, wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgewogen.
Bei diesem Gesetz orientierten wir uns maßgeblich an den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Wichtig für uns war, diese Empfehlungen ernst zu nehmen und so weit wie möglich umzusetzen, damit der erzielte gesamtgesellschaftliche Konsens nicht im Kern zerstört wird.
Die in der Kommission versammelten Experten aus Umweltverbänden, Vertretern der Gewerkschaften und Industrie schlugen eine einvernehmliche Verhandlungslösung mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken vor. Dafür gibt es auch gute Gründe, meine sehr verehrten Damen und Herren:
Erstens. Bei der Braunkohle gibt es nur zwei große Betreiber.
Zweitens. Die Kraftwerke sind eng mit dem Tagebau verbunden und bilden damit ein Gesamtsystem, das auch beim Rückbau und bei der Stilllegung entsprechend betrachtet werden muss.
Und drittens: Die Braunkohle hat in den betroffenen Regionen, in der Lausitz beispielsweise, eine unglaubliche Bedeutung. Deshalb muss man dem auch besonders gerecht werden.
Teil der Verhandlungslösung ist auch, dass die Betreiber von Braunkohleanlagen für die gesetzlich vorgeschriebene vorzeitige Stilllegung ihrer Kraftwerke eine angemessene Entschädigung erhalten müssen. Damit ist die Höhe der Entschädigung das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, in dem eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren mit berücksichtigt werden muss. Eine angemessene Entschädigung kann nicht nur entgangene Gewinne der betroffenen Unternehmen betrachten, sondern muss auch die erheblichen Kosten berücksichtigen, die beispielsweise im Tagebau aufgrund der vorgezogenen Stilllegung entstehen.
Ein weiterer Aspekt sind die zusätzlichen Sozialkosten der Unternehmen. Auch muss in die Bewertung die Entschädigung einfließen, dass die betroffenen Unternehmen umfassend auf Rechtsbehelfe verzichtet haben. Das war unabdingbar für die rechtssichere Umsetzung des deutschen Kohleausstiegs. Diese und weitere Erwägungen führten dann im Kern zu dem gefundenen Verhandlungsergebnis. Diese Debatte heute und die aufgeworfenen Vorwürfe gehen deshalb an der Sache gänzlich vorbei.
Eine derartige Formel – darauf bezog sich der Vorwurf von Herrn Krischer – hat keinen Eingang in das Kohleausstiegsgesetz gefunden, weil eine so komplexe und langfristige Maßnahme nicht in einer einzigen Formel abgebildet werden kann. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die vereinbarte Entschädigung mit dem geltenden Recht, insbesondere mit dem europäischen Beihilferecht, vereinbar ist. Genau das wird von der Europäischen Kommission derzeit auch ergebnisoffen geprüft.
Die Bundesregierung bringt sich engagiert und konstruktiv in dieses Verfahren ein, auch weil es unser Kerninteresse ist, hier schnell Rechtssicherheit und ‑klarheit zu erlangen. Im Rahmen des Verfahrens besteht umfangreich Gelegenheit zur Stellungnahme für alle Beteiligten, sodass alle Positionen gehört werden.
Lassen Sie uns nach vorne blicken und den Kohleausstieg gemeinsam vollziehen, auch um der besonderen Herausforderung und der Bedeutung des Kohleausstiegs für unsere nachhaltige Energieversorgung gerecht zu werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wünsche Ihnen ein schönes Pfingstfest.
Herzlichen Dank.