Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute eine Fülle von Anträgen der Opposition zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen. Wir sind uns hier alle einig, dass Gewalt gegen Frauen auf allen Ebenen zu bekämpfen ist, und hier möchte ich noch ergänzen, dass es vollkommen egal ist, wo die Frauen herkommen, welchen Status sie haben oder sonst irgendwas.
Gewalt gegen Frauen in Deutschland geht nicht!
Die Kompetenz für die Frauenhäuser liegt, wie Sie alle wissen, bei den Bundesländern. Trotzdem haben wir als Bund verschiedene erfolgreiche Maßnahmen installiert und unterstützt sowie zusätzliche Gelder bereitgestellt. So wurde in dieser Legislaturperiode unter anderem der Runde Tisch – er wurde eben auch schon erwähnt; er war auch erfolgreich – „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit den Verantwortlichen aus Bund und Ländern eingesetzt. Gerne habe ich an diesen Sitzungen teilgenommen, um diese wichtige Arbeit zu begleiten.
Um zusätzliche und erforderliche Plätze sowie den Umbau zur Barrierefreiheit zu unterstützen, stellt der Bund bis 2024 jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Nicht einig waren sich die Vertreterinnen und Vertreter der Länder am Runden Tisch in der letzten Woche, ob der Bund einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz formulieren sollte, da es eine Reihe von offenen Fragen dazu gibt. Diese Fragen sind in der nächsten Legislaturperiode zu klären. Deshalb sollte der Bund in der nächsten Wahlperiode auch wieder einen Runden Tisch dazu einberufen. Nur ein gemeinsames Vorgehen gegen Gewalt an Frauen kann erfolgreich sein.
Wir alle haben die erhöhte Nachfrage an Beratungskontakten – digital und telefonisch – während der Coronapandemie wahrgenommen. Die Mittel dafür wurden schnell umgewidmet. So konnten Frauenhäuser und Beratungsstellen durch unser neues Projekt „Hilfesystem 2.0“ unterstützt werden. 3 Millionen Euro stehen seit Projektbeginn für die Hilfelandschaft für Technik, zur Unterstützung auf dem Weg zur Digitalisierung und zur Fortbildung der Beratung bereit.
Wir wissen, dass wir den Frauen ein differenziertes Hilfeangebot machen müssen und ein Netz an Hilfestruktur brauchen. Deshalb war ich sehr erstaunt über die Information, dass Frauenhäuser trotz zusätzlicher Beratungsnachfragen im letzten Jahr über freie Kapazitäten verfügten. Dass wir jetzt schneller an Informationen kommen, war auch ein Erfolg der Arbeit und Koordinierung des Runden Tisches.
Es gab schon lange die Forderung – auch von mir –, zu erfahren, wie viele Frauenhausplätze in den Bundesländern denn zur Verfügung stehen. Wir sind in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern nun einen erheblichen Schritt weiter. Digital steht nun ein Abfragesystem bei den Ländern, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, zur Verfügung, mit dem man direkt erkennen kann, wer freie Kapazitäten hat und wer nicht. Die stundenlange Platzsuche entfällt, und die Beraterinnen können diese Zeit direkt für die Frauen, zur Beratung, nutzen.
Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hat am 1. Juni 2021 eine Internetseite zur Abfrage von freien Plätzen in den Frauenhäusern für gewaltbetroffene Frauen freigeschaltet. Diese Möglichkeit ist sehr zu begrüßen. Wir werden die weitere Entwicklung der Internetseite mit Interesse verfolgen.
Ich möchte deshalb den Mitarbeiterinnen der Frauenhauskoordinierung und den vielen Frauenhäusern danken, die nicht nur während der Pandemie viel Verantwortung und Hilfeleistungen für die Frauen in unserem Land übernommen haben.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat wurde bereits 2011 beschlossen, nachdem eine Studie von Familienministerin Kristina Schröder zur Zwangsverheiratung veröffentlicht wurde. Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen trat 2017 in Kraft. Ohne Wenn und Aber haben wir Kinderehen verboten. Standesämter lehnen alle Anfragen zur Minderjährigenehe mittlerweile sofort ab.
Damit gehören staatlich legitimierte Eheschließungen von unmündigen Minderjährigen vor deutschen Standesämtern der Vergangenheit an. Nachholbedarf haben wir allerdings in den Bereichen, wo illegale Eheschließungen von Familien begünstigt oder gedeckt werden.
Die Anhörung zu Femiziden, insbesondere die Ausführungen von Professorin Schröter, machte deutlich, dass Gewalt gegen Frauen ein weites Feld ist. Ehrgewalt betrifft etwa Verhaltensvorschriften, Bekleidungsregeln, Jungfrauenkult und sexuelle Verfügungsrechte des Mannes über die Frau. Die Reduzierung all dieser Phänomene auf den Begriff „Femizide“, der keine bessere Analyse oder Aufklärung bedeutet, hilft nicht weiter. Die Differenzierung zwischen Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ob es sich um eine Beziehungstat oder um ein Eifersuchtsdrama handelt, ist allerdings ein wichtiger Hinweis für die Bestrafung und die Prävention. Die Tötung einer Frau wegen ihres Geschlechts wird als Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge hart bestraft. Ich halte es auch bei der Verurteilung für wichtig, dass Mord auch nicht wegen des Geschlechts mehr oder minder bestraft wird.