Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Den ursprünglichen, heute noch postulierten Zweck der IHKs gibt es nicht mehr. Es gibt kein gesamtwirtschaftliches Interesse. Es gibt allenfalls Brancheninteressen. Dienstleistungsunternehmen und Unternehmen, die produzieren, haben nicht die gleichen betrieblichen Grundlagen, können also auch nicht von einer einzigen Institution abgebildet werden. Branchenverbände können das viel besser.
Der DIHK ist zu einem Lobbyverband für Konzerne verkommen. Die Interessen der Mittelständler werden nicht mehr verfolgt. Da, wo er hätte handeln müssen, hat er nicht gehandelt. Er hat sich nicht gegen die Russland-Sanktionen gewendet. Doch die Russland-Sanktionen stehen den wirtschaftlichen Interessen unseres Landes diametral entgegen. Da hat er nicht gehandelt. Daran zeigt sich eben, dass die Kammern ihre postulierte Aufgabe nicht wahrgenommen haben
und nicht wahrnehmen wollen, weil sie sich eben lieber vor den Karren der Bundesregierung spannen lassen. Das hat der Wirtschaft sogar geschadet.
Schlimm ist auch, dass der DIHK mit Stellungnahmen zu nichtwirtschaftlichen Themen seine Kompetenz ständig überschreitet. Die Quittung dafür hat er dann auch bekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb einer IHK erlaubt, aus dem DIHK auszutreten, und das mit gutem Recht; denn jede sonstige, über das Wirtschaftliche hinausgehende politische Meinungsbildung und Meinungsäußerung von Institutionen, die die Wirtschaft vertreten, hat zu unterbleiben. Es gibt keine Themen von gesellschaftlicher Relevanz, bei denen Unternehmen vertreten werden müssten. Unternehmen sollen gewerblich tätig sein, sie sollen Arbeitsplätze sichern, sie sollen für die Gesellschaft da sein, und sie sollen den Sozialstaat finanzieren. Alles andere sind Elemente der Planwirtschaft, meine Damen und Herren.
Wenn der DIHK nun vom Gesetzgeber fordert, sich auf weitere Themen von gesellschaftlicher Relevanz fokussieren zu dürfen, dann hat er sich vollständig unglaubwürdig gemacht; denn dann ist er nämlich zu einem eigenständigen politischen Gremium geworden und für die Wirtschaft nicht mehr geeignet.
Um die Meinungsbildung und Transparenz ist es ja auch nicht so gut bestellt. Da gibt es Konzerne, die in etwa genau die gleichen Stimmrechte haben wie alle anderen Mitglieder, Mittelständler, zusammengenommen. Die Wahlbeteiligung bei Wahlen in die Gremien ist, ähnlich wie bei den Wahlen in die Parlamente, so gering, dass von einer eindeutigen Legitimierung der Gewählten nicht mehr gesprochen werden kann. Die Leistungen der Kammern werden nur von einem geringen Teil der Mitglieder nachgefragt. Daran erkennt man eben, dass die Kammern wenig legitimiert sind.
Die Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen in der IHK verstößt gegen die negative Vereinigungsfreiheit und damit auch gegen das Grundgesetz.
Das Prinzip der Selbstorganisation steht einem Zwang hierzu von außen entgegen. Auch Artikel 20 der UN-Menschenrechtscharta sagt: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.“
Genau deshalb ist die Pflichtmitgliedschaft aufzuheben,
nicht auf einmal, doch schrittweise, so, dass sich die Kammern umorientieren können; denn sie haben durchaus eine wichtige Aufgabe.
Aber die Pflichtmitgliedschaft passt einfach nicht in einen freiheitlichen Staat, so wie Deutschland es ist und sein sollte.
Und sie müssen vor allem entpolitisiert werden, ganz wichtig.