Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist heute meine zweite Rede im Deutschen Bundestag, und zum zweiten Mal geht es um das Thema BAföG. Ich will mich nicht beschweren, um Gottes willen. Ich finde das eigentlich ganz positiv.
Ich habe das einmal nachgezählt: In der vergangenen Legislaturperiode haben Sie von den Linken und von Bündnis 90/Die Grünen insgesamt vier Anträge zum Thema BAföG gestellt.
Das bedeutet also für diese Legislaturperiode Halbzeit. – Scherz beiseite! Dafür ist das Thema zu wichtig.
Die Forderungen, die Sie aufstellen, werden durch bloßes Wiederholen – immer und immer wieder – nicht besser.
Die Anträge, die Sie produzieren, sind bestenfalls parlamentarische Ladenhüter, und das aus gutem Grund. In Ihrem Antrag stützen Sie sich auf die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. In der Zeit der Befragung, im Sommersemester 2016, galt noch das BAföG in der alten Fassung, in der Fassung von 2011. Das heißt, die Ergebnisse dieser Befragung bilden die Veränderungen, die wir durch die BAföG-Novelle in 2015 vorgenommen haben, noch gar nicht ab. Was wir brauchen, sind neue Zahlen. Die liegen im Moment aber noch nicht vor.
Vielleicht können wir uns heute wenigstens darauf einigen, dass es überhaupt nicht zielführend ist, wenn wir auf Basis von alten Zahlen diskutieren.
Mir kommt es so vor, als würden Sie die letzte BAföG-Reform von 2015 komplett ignorieren. Das ist aber, ehrlich gesagt, auch kein Wunder. Denn wenn Sie akzeptieren würden, dass es durch die Novelle zu spürbaren Verbesserungen für unsere Studierenden gekommen ist, dann könnten wir uns heute vielleicht mit Anträgen beschäftigen, denen ein tatsächlicher Erkenntnisgewinn innewohnt, statt mit den alten Zöpfen, über die wir hier schon sehr lange diskutieren.
In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass das BAföG seinem Zweck, nämlich soziale Zugangsbarrieren zu einem Hochschulstudium zu beseitigen, überhaupt nicht mehr gerecht werden würde.
Wenn wir diesen Gedanken weiterführen, was bedeutet denn das? Das würde bedeuten, dass es deswegen heute weniger junge Menschen geben müsste, die studieren.
Aber genau das Gegenteil ist der Fall: Zu keinem Zeitpunkt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat es so viele junge Menschen gegeben, die ein Studium begonnen haben.
Im letzten Wintersemester gab es mehr als 2,8 Millionen Studierende. Ich glaube, das spricht eine sehr, sehr deutliche Sprache.
Bevor Sie behaupten, dass die jungen Menschen, von denen ich spreche, vorrangig aus einkommensstarken Familien kommen, werfen wir doch einmal einen Blick in die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, also in die Erhebung, auf der Ihr Antrag basiert. Darin steht deutlich geschrieben, dass eine soziale Öffnung in den Universitäten durchaus sichtbar ist. In Fachhochschulen stammt sogar die Mehrheit der Studierenden aus einem nichtakademischen Elternhaus. Außerdem kommt die Umfrage des Studentenwerks zu dem Ergebnis, dass das BAföG für die große Mehrheit der Geförderten sogar eine Grundvoraussetzung dafür ist, überhaupt studieren zu können. Das BAföG wird also seiner Aufgabe – ganz entgegen den Behauptungen, die Sie aufstellen – nach wie vor und immer noch durchaus gerecht.
Sie sprechen in Ihrem Antrag außerdem davon, dass die Erwerbstätigkeit neben dem Studium eine enorme Belastung darstellen würde. Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine kurze persönliche Bemerkung: Wie wahrscheinlich nicht wenige in diesem Hohen Hause habe auch ich während des Studiums gejobbt. Wir alle können uns die Frage stellen: War das eine unzumutbare Belastung? Nein. Ich habe dadurch zum Beispiel gelernt, Verantwortung zu übernehmen. Ich habe gelernt, was es heißt, sich Dinge selbstständig erarbeiten zu müssen.