Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor inzwischen fast 50 Jahren haben wir Sozialdemokraten und unser damaliger Kanzler Willy Brandt das Bundesausbildungsförderungsgesetz eingeführt.
Dafür bin ich meiner Partei dankbar.
Aber es reicht selbstverständlich nicht aus, hier im Bundestag den Geist von Willy Brandt nur zu beschwören.
Unser Handeln sollte diesem Geist stetig gerecht werden. Darum haben wir auch in der vergangenen Legislatur, Frau Gohlke, mit der 25. BAföG-Novelle die Leistungen für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler deutlich ausgebaut und substanziell verbessert. Das waren wieder einmal entscheidende Schritte zu mehr Bildungsgerechtigkeit.
Und – das wissen Sie hier alle auch – auf Vorschlag und Drängen der SPD-Fraktion und der SPD als Partei haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass es noch in dieser Legislaturperiode eine weitere BAföG-Reform geben wird. Darum freue ich mich ehrlich, dass wir die Debatte heute mit einem Antrag der Linken, also aus der Opposition heraus, schon einmal beginnen können.
Wir haben – das sage ich ganz ehrlich – Sympathien für einige Ihrer Vorschläge. Aber ich muss zunächst einmal meine Verwunderung über die Basis Ihres Antrags zum Ausdruck bringen. Ihre Empörung in allen Ehren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken: Sie schlagen uns eine Reform der Ausbildungsförderung vor und stützen Ihre Argumente munter auf die Ergebnisse der 21. Sozialerhebung. Das passt nicht.
Wieso nicht? Weil der Erhebungszeitraum des Deutschen Studentenwerks das Sommersemester 2016 war. Das 25. BAföG-Änderungsgesetz trat aber erst zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft. Dementsprechend beschreiben die Befunde die Situation unmittelbar vor der letzten Novelle. Das lässt Ihren Antrag zwar gut gemeint wirken; er ist aber leider, ehrlich gesagt, schlecht gemacht.
Meine Damen und Herren, wir werden das BAföG in der Großen Koalition reformieren. Wenn wir den noch in diesem Jahr erwarteten 22. Bericht der Bundesregierung zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge vorliegen haben, dann können wir erstmals die Wirkungen der 25. BAföG-Novelle und die damit verbundene Einkommens- und Lebenssituation der Studierenden analysieren.