Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der Marktkonzentrationen und Datenmissbrauchswelle ist eine Debatte über die Regulierung digitaler Märkte durchaus richtig; aber eben nicht nur für die Verbraucher, sondern auch für Unternehmer und digitale Start-ups. Liebe Frau Dröge, ich habe mir Ihren Antrag eben noch einmal angeschaut. Also, wenn das mit Facebook so schrecklich ist: Sie sind ja immer noch auf dieser Plattform.
Und wenn es so schrecklich ist, dann hat man als mündiger Konsument durchaus die Möglichkeit, zu kündigen.
Das hätten Sie machen können. Das hätten wir alle machen können. Deswegen ist die Glaubwürdigkeit an dieser Stelle nicht ganz so stark.
Wenn ich gewusst hätte, dass hinter der Überschrift im Grunde ein Facebook-Antrag steht – der Kollege Mohrs hat das eben ausgeführt –, dann hätten wir vielleicht auch anders auf diese Diskussion reagiert; denn im Grunde ist Ihre Initiative zwar zu begrüßen, aber sie ist nicht besonders neu. Wenn Sie Ihren Entschließungsantrag aus dem März 2017 danebenlegen, kann ich nur sagen: Sehr viel Copy-and-paste und sehr wenig Innovation.
Die technische Entwicklung schreitet rasant voran.
– Genau: Neuland. Danke für das Stichwort. – Es gibt schon Diskussionen in den entsprechenden Szenen, die besagen: Die Technologie der Plattformen ist schon wieder auf dem absteigenden Ast. Die Möglichkeiten der Blockchain-Technologie etablieren sich. Sie sind schon vorhanden auf dem Markt für Reisen und in der Mobilität. Deswegen sind digitale Plattformen nicht alternativlos. Es kann durchaus sein, dass Regelungen, die heute getroffen werden sollen, morgen der Realität gar nicht mehr standhalten.
Das heißt nicht, dass wir grundsätzlich gegen Regulierungen sind. Es stellt sich nur die Frage, womit man anfängt. Unserer Meinung nach ist die Aufhebung der Marktmacht durch einen staatlichen Eingriff der letzte Schritt; bei Ihnen ist es die erste Forderung. Wir brauchen für die digitale Wirtschaft nämlich Freiraum, damit sie sich entfalten kann.
Gerade wenn wir Start-ups fördern wollen, dürfen doch die Zugangsschranken nicht so hoch sein. Außerdem möchten wir in diesem Land doch eine digitale Transformation erreichen. Wenn wir nicht auf Innovation, sondern nur auf Regulierung setzen, werden wir dieses Ziel gemeinsam nicht erreichen können.
Ihr Vorschlag, dem Bundeskartellamt weitere Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse zu geben, ist aus unserer Sicht einfach verfrüht. Vor nicht einmal einem Jahr – das ist eben schon erwähnt worden – ist das überarbeitete Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten. Seither hat das Kartellamt Prüfmöglichkeiten. Aber noch bevor das Kartellamt sein Verfahren wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen Facebook abgeschlossen hat, fordern Sie weitere Kompetenzen.
Dazu möchte ich Kartellamtspräsidenten Mundt zitieren. Er hat gesagt: Lasst uns die Verfahren erst einmal machen und entscheiden, was erlaubt ist und was nicht.
Die ersten Korsettstangen sind dann eingezogen, und wenn das dann alles nicht reicht, können wir immer noch über weiter gehende Maßnahmen diskutieren.
Alles in allem, meine Damen und Herren: Dieser Antrag ist ein Schnellschuss. Ich hatte nicht gedacht, dass es sich um einen Facebook-Antrag handeln würde.
Ich hatte eigentlich gehofft, dass wir etwas tiefer und ernsthafter über die Problematik der Regulierung im Ausschuss diskutieren könnten. Wir werden der Vertagung zustimmen.
Ich bin im Moment pessimistisch, dass wir inhaltlich weiterkommen.
Vielen Dank.