Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der hier vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze geht leider, wie so viele Regelungen, die uns von der EU und von Ihnen hier vorgelegt werden, an der Lebenswirklichkeit und dem eigentlichen Schutzzweck der Norm, der von Herrn Hauer hier genannt wurde, nämlich die Verbraucher zu schützen, komplett vorbei.
Das Gesetz soll zwei Optionen für die Mitgliedstaaten vorsehen – Sie haben sie genannt –: Zwischen 100 000 Euro und 8 Millionen Euro ist ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt vorgesehen, und über 8 Millionen Euro ist ein Prospekt nach der EU-Prospektverordnung vorgesehen. Nun gibt es diese Prospektverordnung nicht erst seit gestern oder vorgestern. Wir kennen sie in Deutschland schon viel, viel länger. Sie hat Stilblüten getrieben. Ich werde Ihnen an der Wirklichkeit zeigen – P&R sei hier schon einmal genannt –, dass diese Verordnung insbesondere im Ernstfall am Schutzzweck der Norm, dem Schutz der Anleger und der Kleinsparer, komplett vorbeigeht; denn Sie vergessen bei Ihren Verordnungen immer die Exekutive, die BaFin, und insbesondere darum wird sich meine Rede drehen. Sie schaffen hier eigentlich nur ein bürokratisches EU-Monster, das gefüttert und am Leben erhalten werden soll, damit viele Beamte in der BaFin oder der EU ein nettes Plätzchen haben. Aber im Ernstfall, wie gesagt, lassen Sie die kleinen und mittleren Sparer komplett im Regen stehen.
Lassen Sie mich dazu die BaFin zitieren. Was sagt die BaFin, die dafür verantwortlich ist, die Prospekte zu prüfen? Ich zitiere mit der Erlaubnis des Präsidenten:
Um sachgerechte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und das betreffende Wertpapier oder die Vermögensanlage informiert werden. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen daher nicht ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden.
Meine Damen und Herren, was suggeriert das millionenfach, wenn Verbraucher in Deutschland beraten werden? Es suggeriert, dass die BaFin geprüft und testiert hat. Wenn Sie sich mit Verbraucherschützern auseinandersetzen, wird dies in der Wirklichkeit tausendfach so angeführt. Die Rechtslage – das wissen wir alle – ist eine komplett andere. Denn die BaFin prüft nur, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich wird sichergestellt, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussagen enthält. Sie sprechen hier vom Anlegerschutz. Genau das ist der Schutzzweck der Norm, der wichtig ist und den wir auch hochhalten sollten. Aber außer wohlgemeinten Aussagen und einer weiteren Floskel, die hinzugefügt wird, ist das nichts.
Nun kommen wir zur Wirklichkeit des Jahres 2013, vielleicht zu einer Bewährungsprobe der Prospektverordnung und der BaFin. Im Jahr 2013 ging, falls Sie sich erinnern, die Frankfurter Immobiliengruppe S&K in die Insolvenz. Damals schon stellten die Insolvenzverwalter die Frage, ob bei der BaFin niemand bemerkt hat, dass S&K wahrscheinlich Geschäfte betrieben hat, die einer Bankerlaubnis bedurft hätten. Schließlich wurde jeder Fonds der Behörde vor dem Vertrieb zur Prüfung und zur Freigabe vorgelegt. Dazu sagte der damalige Sprecher der BaFin, Sven Gebauer, der BaFin sei es – ich zitiere – „nicht erlaubt, eine inhaltliche prospektrechtliche Prüfung vorzunehmen“.
2015 stand der nächste Skandal an: Prokon. Wieder im Mittelpunkt: die Prospektverordnung und die BaFin. Nun reagierte die damalige Regierung, und sie verschärfte die Regeln. Sie wollte nun viel entschlossener die angeblich missbräuchliche Nutzung der Prospekte überprüfen und vermeiden. Am 5. Juni dieses Jahres, wenn ich die „FAZ“ zitieren darf, ist die BaFin – das ist der nächste Fall – in der Wirklichkeit angekommen; denn nun haben wir den Fall der Anlagegesellschaft P&R. In der „FAZ“ war zu lesen, dass 54 000 Anleger der insolventen Anlagegesellschaft P&R wohl kaum die eingesammelten 3,5 Milliarden Euro zurückerhalten werden. Doch die Erkenntnis des Insolvenzverwalters Michael Jaffé, wonach rund 1 Million Schiffscontainer – ich wiederhole in Worten: eine Million Schiffscontainer – sozusagen leerverkauft worden sind, eröffnet zum einen die Frage „Was tat die BaFin, die ja dieses Gesetz umsetzen soll?“ und zum anderen die Frage „Was taten eigentlich die Abschlussprüfer?“ Zu diesem Gesetzentwurf bleibt also letztlich nur festzustellen: Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
Wir brauchen kein Gesetz, das die Anleger im Ernstfall nicht schützt und sie mit ihren Sorgen im Regen stehen lässt.
Meine Damen und Herren von der SPD, denken Sie an die vielen Kleinsparer, die durch dieses bürokratische Monster sicherlich nicht geschützt werden. Sie machen hier nur Rechtsanwälte reich.
Das ist nicht unser Ziel.
Wir als AfD-Fraktion werden dieses unsinnige Gesetz – wie viele weitere der EU – ablehnen.
Vielen Dank.